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Rücklagen auf EEG-Konto klettern auf fast fünf Milliarden Euro

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Münster - Auf dem EEG-Umlagekonto für den Ökostrom schlummert immer mehr Geld der Stromverbraucher. Das Milliarden-Finanzpolster erreicht im Februar 2018 fast fünf Milliarden Euro.

Die Monatsbilanz für das EEG-Umlagekonto der vier Übertragungsnetzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien–Gesetz (EEG) mit Stand vom 28.02.2018 liegt nun vor: Wie im Januar 2018 ist wieder ein Monatsplus von rd. 500 Mio. Euro zu verzeichnen. Auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiber summieren sich die Rücklagen der von den Stromverbrauchern bezahlten EEG-Umlage damit auf aktuell 4,9 Milliarden Euro.

EEG-Kontostand klettert gegenüber Vorjahr um über 300 Millionen Euro

Im Monat Februar 2018 wurden von den Stromverbrauchern rund 496 Mio. Euro (Feb. 2017: 1 Mrd. Euro) mehr Umlage eingezahlt als ausgegeben wurde. Das Gesamtguthaben auf dem EEG-Konto der Verbraucher steigt damit zum Ende Februar 2018 auf insgesamt 4,9 Mrd. Euro. Das ist ein Anstieg um über 300 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresmonat(Kontostand Feb 2017: 4,57 Mrd. Euro). Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen wie Wind- und Solaranlagen. Zu den Einnahmen auf dem EEG-Umlagekonto zählen die Einzahlung der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

Über die EEG-Umlage
Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (u.a. EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (u.a. Vergütungszahlungen, Kosten für IT, etc.). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom paradoxerweise nicht als Ökostrom bzw. grüner Strom gehandelt bzw. verkauft werden, sondern nur als unspezifischer "Graustrom".

Anders bei der Stromkennzeichnung: Alle Stromanbieter weisen die Menge an EEG-Ökostrom in ihrem Strom-Mix aus, nur weil die Stromverbraucher die EEG-Umlage zahlen. Tatsächlich geliefert wird der EEG-Ökostrom nicht. Diese Art der Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung ist für Verbraucher irreführend, denn es steht auf "der Rechnung drauf, was gar nicht drin ist".

Die EEG-Umlage für die Stromverbraucher wird in jedem Jahr Mitte Oktober von den Übertragungsnetzbetreibern für das darauffolgende Kalenderjahr ermittelt. Trotz des hohen Rücklagen-Polsters ist die EEG-Umlage für 2018 nur minimal auf 6,79 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh) gesunken (2017: 6,880 ct/kWh).

© IWR, 2018


07.03.2018

 



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