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Digitale Energiewende: Wie sicher sind die Daten?

Berlin – Der Bundestag steckt mitten im Gesetzgebungsverfahren für neue Regelungen zur Digitalisierung der Energiewende. Zentrale Fragen sind dabei die Sicherheit der Daten, die aus den intelligenten Messsystemen gewonnen werden sollen, sowie die Zuständigkeit für diese Daten. Der Bundestags-Wirtschaftsausschuss hat sich nun mit diesen Fragen an die Sachverständigen aus der Energiebranche gewandt.

Insgesamt bewerteten die Experten aus den relevanten Verbänden und Unternehmen den vorliegenden Entwurf positiv. Kritik kam allerdings von Verbraucherschützern, die in den geplanten technischen Vorgaben für intelligente Messsysteme ein Einfallstor für eine kostenintensive Einbauverpflichtung für alle Haushalte sehen. Zudem hat sich ein Streit um die Datenhoheit entbrannt.

vzbv: Recht auf Ablehnung beim Einbau intelligenter Messsysteme fehlt

Johanna Kardel vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nannte den Gesetzentwurf einen „ungerechtfertigten Eingriff in die Verbrauchersouveränität“. Darin würden die Grundlagen für einen „full Roll-out“ für alle privaten Endverbraucher gelegt. Ein Recht auf Zustimmung oder Ablehnung der Verbraucher sei nicht vorgesehen. Das Bundesdatenschutzgesetz macht für personenbezogene Daten die Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zur oberstersten Prämisse, so der vzbv. Darunter falle auch, dass die Entscheidung zum Einbau einer Kommunikationsinfrastruktur für private Verbraucher nur auf Wunsch statt durch Zwang erfolgt. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen, heißt es im Gesetzentwurf bislang.

Smart Meter dürfen nicht ans Internet gekoppelt werden

Bernd Kowalksi vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärte, der Entwurf sichere mit seinen Roll-out-Vorgaben (Einbauverpflichtungen) eine breite Verwendung des neuen Standards. Die Regelungen zur Datenkommunikation würden zentrale Datenschutzanforderungen umsetzen und seien auch transparent für Verbraucher. Laut Entwurf gelten als intelligente Messsysteme nur solche Systeme, die die Anforderungen des BSI erfüllen und vom BSI ein "Gütesiegel" erhalten haben.
Zu den Voraussetzungen für intelligente Messsysteme gehört auch die Gewährleistung einer sicheren Verbindung in Kommunikationsnetze, zum Beispiel um die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch für das Smart-Meter-Gateway und andere typischerweise an das intelligente Messsystem angebundene Komponenten einzuhalten.

Wer bekommt die Daten-Hoheit: ÜNB oder VNB?

Auch bei der Auseinandersetzung in Frage um die Datenhoheit zählt die Datensicherheit mit zu den zentralen Argumenten. Gleich zu Beginn der Ausschuss-Anhörung fragten die Bundestagsabgeordneten in dieser Sache nach. Hintergrund sind widerstreitende Interessen zwischen dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB). Während der BDEW sich dafür stark macht, dass das Messwesen und damit die Datenhoheit bei den über 800 Verteilnetzbetreibern verbleibt, stehen die ÜNB hinter dem Gesetzentwurf, der einen Wechsel der Datenzuständigkeit hin zu den ÜNB vorsieht. Boris Schucht, vom ÜNB 50Hertz erklärte, dass das sogenannte „sternförmige Kommunikationskonzept“, effizienter und sicherer sei. Es biete den maximalen Schutz vor äußeren Angriffen. Schucht betonte zudem, dass das Prinzip der sternförmigen Kommunikation im Gesetzentwurf komplett obsolet werde, falls stattdessen die Verteilnetzbetreiber (VNB) zu Datendrehscheiben werden sollten.

Der BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand hingegen lehnt eine Aufspaltung der Zuständigkeit für abrechnungsrelevante Daten ab. Die Verteilnetzbetreiber müssten weiterhin die Verantwortung für alle 43 Millionen Messstellen in Deutschland haben. Sie könnten das Datenmanagement leisten. Die Neuregelung sei nicht notwendig. Man soll das Pferd nicht von hinten auszäumen, so Weyand. Der BDEW, dem übrigens auch die ÜNBs angehören, hat auch eine Studie der B E T Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH aus Aachen vorgelegt, die zu einem klaren Ergebnis kommt: „Die im Messstellenbetriebsgesetz vorgesehene Änderung der Zuständigkeiten für die Qualitätssicherung und Verteilung abrechnungsrelevanter Daten ist unnötig, erzeugt keinen Zusatznutzen, ist ineffizient und somit kontraproduktiv für alle Akteure.“

Elektroverband und Deutscher Städtetag betonen Vorteile der Energiewende-Digitalisierung

Weitere Experten rückten die Vorteile des Vorhabend in den Fokus. Dr. Peter Heuell, Vorstandsmitglied des Zentralverbandes der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie erklärte, dass die Verbraucher mit intelligenten Messsystemen von den durch die Energiewende gesunkenen Strombörsenpreisen profitieren können. Tim Bagner vom Deutschen Städtetag findet die Nutzung von intelligenten Zählern dringend notwendig, um die umweltfreundliche Erzeugung von Energie und deren Nutzung in Industrie, im Verkehr und in den Haushalten auf intelligente Weise miteinander zu vernetzen, Energieeinsparpotenziale zu generieren und die Energieeffizienz deutlich zu steigern.

© IWR, 2016

15.04.2016

 



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