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Bundesnetzagentur senkt Renditen für Strom- und Gasnetze

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat heute den Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzbetreiber bekannt gegeben. Sowohl für Alt- und Neuanlagen sinken die Renditen der Netzbetreiber deutlich. Eine Entlastung für Gas- und Stromkunden ist kurzfristig dennoch nicht zu erwarten.

Die von den Netzbetreibern erzielbaren Renditen für Neuanlagen wurden von der Bundesnetzagentur auf 6,91 Prozent festgesetzt. Für Altanlagen beträgt der Zinssatz 5,12 Prozent. Derzeit betragen die Zinssätze 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten aber erst ab 2018 (Gasnetze) bzw. 2019 (Stromnetze).

Bundesnetzagentur: Renditen für Netzinvestitionen spiegeln sinkende Zinssätze wider

"Die Festlegung der Zinssätze spiegelt die seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten wider. Diese Entwicklung war im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu berücksichtigen und die Zinssätze abzusenken", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Die Bundesnetzagentur verwendet die bewährten Methoden zur Ermittlung der Zinssätze und sorgt so für verlässliche Rahmenbedingungen. Die Zinssätze gewährleisten, dass die Netzbetreiber die großen Investitionen der Energiewende stemmen können. Investitionen in Netze bleiben attraktiv."

Wie die Netzrendite berechnet wird

Der Eigenkapitalzinssatz, der ein Zinssatz vor Körperschaftsteuer ist, ergibt sich aus einem Basiszinssatz, der sich am 10-Jahresdurchschnitt risikoloser Kapitalanlagen orientiert, zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags, der das unternehmerische Risiko abbildet. Der Basiszinssatz wurde von 3,8 Prozent auf 2,49 Prozent abgesenkt, der Wagniszuschlag wurde auf 3,15 Prozent festgelegt.

Ein Vergleich mit jüngeren Entscheidungen europäischer Regulierungsbehörden zeigt, dass die ermittelte Bandbreite für den Eigenkapitalzinssatz dem internationalen Niveau entspricht, so die Bundesnetzagentur. Die neuen Zinssätze gelten ab der nächsten Regulierungsperiode.

Keine Entlastung für Stromverbraucher zu erwarten

Die neue Regelung beginnt für die Gasnetzbetreiber erst im Jahr 2018, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2019. Die Eigenkapitalrendite bleibt über die gesamte Regulierungsperiode von fünf Jahren konstant. Sollten sich die Zinsen am Kapitalmarkt bis dahin ändern, kann die Bundesnetzagentur eingreifen. "Sollte sich der Kapitalmarkt wider Erwarten drehen und ein Zinsanstieg Investitionen in erheblichem Maße und flächendeckend erschweren, kann die Behörde nachsteuern und die Festlegung anpassen", erläutert Homann die gesetzlichen Grundlagen.

© IWR, 2016

12.10.2016

 



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