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Schweiz stimmt über Atomenergie-Ausstieg ab

Münster – In der Schweiz sind Volksabstimmungen ein Bestandteil der direkten Demokratie. Zum Thema Atomenergie und vorzeitige Abschaltung der Atomkraftwerke steht nun eine richtungsweisende Abstimmung Ende November 2016 auf dem Programm.

Am Sonntag, den 27. November 2016, sind die Schweizer Wähler aufgerufen, über die Zukunft der Kernenergie-Nutzung in ihrem Land abzustimmen. Es geht um die Frage, wie lange die fünf derzeit noch in Betrieb befindlichen AKW-Blöcke noch laufen dürfen. Die Betreiber sind alarmiert.

Schweiz hat noch keinen AKW-Abschaltplan

In wenigen Wochen können etwa 5,3 Mio. Stimmberechtigte in der Schweiz über die Volksinitiative „Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)“ abstimmen. Die Schweizer Bundesverfassung soll nach dem Willen der Initiatoren ein Verbot des Betriebs von Kernkraftwerken zur Erzeugung von Strom oder Wärme aufnehmen und konkrete Aussagen zur Restlaufzeit der bestehenden Atomreaktoren machen. Zwar werden wohl keine neuen Atomkraftwerke mehr gebaut, doch ein konkretes Abschaltdatum für die bestehenden Atomkraftwerks-Blöcke gibt es noch nicht.

Bislang ist der Betrieb so geregelt, dass die Energieversorger ein neues Betriebskonzept mit "höheren Anforderungen" vorlegen müssen. Wenn dieses Konzept durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) genehmigt ist, erfolgt eine Verlängerung der AKW-Laufzeit um weitere zehn Jahre, egal wie alt ein Atomkraftwerk schon ist. Die Schweiz betreibt derzeit noch fünf AKW-Blöcke an vier Standorten: das AKW Gösgen (1.060 MW), das AKW Leibstadt (1.275 MW), das AKW Beznau (2 Blöcke à 380 MW) und das AKW Mühleberg (390 MW).

Volksinitiative: AKWs in Beznau und Mühleberg schon 2017 vom Netz

Die Volksinitiative will die bestehende Regelung zur Abschaltung von Atomkraftanlagen nun ändern. Demnach soll das AKW-Block 1 in Beznau bereits ein Jahr nach Annahme der Initiative abgeschaltet werden. Dieser AKW-Block ist bereits seit 1969 am Netz mit 46 Betriebsjahren das älteste in Betrieb befindliche Atomkraftwerk weltweit. Die weiteren vier AKW-Blöcke in der Schweiz sollen hingegen fünfundvierzig Jahre nach deren Inbetriebnahme vom Netz genommen werden. Bei Annahme der Initiative müsste das AKW Gösgen im Jahr 2024 abgeschaltet werden und das AKW Leibstadt im Jahr 2029. Das AKW Mühleberg hat mit dem Jahr 2019 zwar bereits jetzt ein konkretes Abschaltdatum, müsste aber dann genau wie Beznau 2 bereits 2017 vom Netz gehen.

AKW-Betreiber kündigen Milliarden-Klagen an

Die AKW-Betreiber haben bereits deutlich gemacht, dass sie Schadenersatz im Falle der Laufzeitverkürzungen fordern werden. So soll der Chef des Energiekonzerns Axpo, der über knapp 40 Prozent der in den Schweizer Kernkraftwerken installierten Produktionskapazitäten verfügt (AKW Beznau sowie Beteiligungen bei Gösgen und Leibstadt), bereits eine Summe von mehr als 4 Milliarden Schweizer Franken genannt haben. Auch Alpiq, ein weiterer großer Energieversorger in der Schweiz (Beteiligungen bei Gösgen und Leibstadt), will Medienberichten zufolge einen berechneten Schaden von 2,5 Milliarden Franken im Falle einer erfolgreichen Volksinitiative geltend machen. Zudem verweist Axpo auf eine aktuelle Umfrage, nach der für die Schweizer die Versorgungssicherheit wichtiger sei als eine Stromproduktion ohne Atomstrom. Dennoch räumen aktuelle Trendumfragen laut Berichten den Befürwortern der Volksinitiative Ende November gute Chancen ein. Die Bundesversammlung der Schweiz empfiehlt übrigens dem Volk und den Ständen, die Initiative abzulehnen.

© IWR, 2016

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03.11.2016

 



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