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Rechtsstreit um Kohlekraftwerk Lünen geht in die Verlängerung

Düsseldorf/Münster – In das Kohlekraftwerk Lünen hat die Stadtwerke-Kooperation Trianel 1,4 Mrd. Euro gesteckt. Der 750 Megawatt große Kohlemeiler ist bereits seit 2013 in Betrieb und die anhängigen juristischen Verfahren schienen vom Tisch, doch nun geht es vor Gericht doch weiter.

Im vergangenen Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Trianel Kohlekraftwerk Lünen rechtlich abgesegnet. Die Möglichkeit einer Revision wurde dem Kläger, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), nicht eingeräumt. Nun folgt die Wende.

OVG verweigert Revision – BVerwG erlaubt Revision doch

Die juristische Auseinandersetzung um das Steinkohlekraftwerk in Lünen geht doch weiter. Die Umweltorganisation BUND kann nun doch gegen ein zugunsten des Kraftwerks ergangenes Urteil des OVG in Münster Revision einlegen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Einer Beschwerde des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des BUND gegen die Nichtzulassung der Revision wurde nach Angaben des BUND-Landesverbands stattgegeben.

OVG Münster in 2016: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung war rechtens

Nach rund zweieinhalb Jahren Prozessdauer war die grundsätzliche Frage nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Kraftwerks abschließend in 2016 vom OVG geklärt geworden. Das Gericht in Münster erklärte, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk von der Bezirksregierung Arnsberg sorgfältig bearbeitet und zu Recht erteilt worden war. Doch darüber kann nun weiter gestritten werden.

BUND hofft auf erneute Entscheidung und Auswirkung auf Datteln 4

„In dem nun anstehenden Revisionsverfahren wird das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG überprüfen“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Jetzt besteht die begründete Hoffnung, dass das Urteil aufgehoben oder zumindest zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen wird.“ Wenn das BVerwG der Argumentation des BUND im Revisionsverfahren folgen sollte, werde dies erhebliche Auswirkungen auf die Verträglichkeitsprüfungen gemäß der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie für sämtliche Vorhaben im Umfeld von FFH-Gebieten haben, erkärt der BUND. Dies gelte dann auch für das ebenfalls vom BUND beklagte Uniper-Steinkohlekraftwerk Datteln 4.

© IWR, 2017

10.08.2017

 



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