Bioenergie-Branche will Holzasche nutzen
Die bei der Holzverbrennung entstehenden Aschen werden im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz derzeit noch als Abfall klassifiziert, der ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Die Anforderungen an diese Entsorgung sind durch entsprechende Umweltauflagen hoch. In der Schweiz wird gerade über diese Auflagen diskutiert. Andererseits sind die Holzaschen reich an wertgebenden Inhaltsstoffen. Fachleute werden Ende September in Würzburg unter anderem auf die Möglichkeiten einer optimierten Verwendung eingehen.
Fachkongress Holzenergie macht Holzaschen-Verwertung zum Thema
Holzaschen enthalten wertvolle Stoffe wie Kalk oder Pflanzennährstoffe wie unter anderem Kali oder Phosphor. Daher verfügen die Holzaschen über das Potenzial, zu einem nachhaltig bereitgestellten Produkt wie zum Beispiel einem Düngemittel aufbereitet und vermarktet zu werden. So können die Kosten für die Anlagenbetreiber gesenkt werden. Voraussetzung ist, dass wirtschaftliche Lösungen zur Holzascheseparierung und -aufbereitung entwickelt werden, so der Fachverband Holzenergie des Bundesverbands Bioenergie (BBE), der Ende September den Fachkongress Holzenergie veranstaltet. In Würzburg werden Praktiker von Ihren Erfahrungen mit der Aufbereitung naturbelassener Holzaschen berichten und Empfehlungen für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Holzaschenentsorgung geben.
Schweizer Verband findet Kompromiss zur verschärften Holzaschen-Entsorgung
Auch in der Schweiz ist die Entsorgung der Asche aus den Holzzentralheizungen ein wichtiges Thema. Holzenergie Schweiz, der Dachverband der Holzenergie-Branche, kämpft derzeit für eine pragmatische Lösung bei der Holzaschen-Entsorgung. Seit Anfang 2016 müssen in der Alpenrepublik die Betreiber von Holzfeuerungen die Asche zur Chromatreduktion aufbereiten und die Behandlung durch eine Laboranalyse belegen. Eine Regelung, die rund 62.000 Betreiber von Zentralheizungsherden, Pellet-, Stückholz- und Schnitzelheizungen betrifft. Holzenergie Schweiz hat dazu mit dem zuständigen Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine fünfjährige Übergangsfrist ausgehandelt, die im Herbst 2018 beginnen soll. In dieser Zeit sollen die Holzaschen wie bisher abgelagert werden können. Die Regelung soll zudem so angepasst werden, dass Holzaschen zukünftig mit Schlacke aus den Müllverbrennungsanlagen durchmischt und so auf speziellen Deponien gelagert werden dürfen. Das in der Schlacke aus den Müllverbrennungsanlagen reichhaltig enthaltene Eisen sorge dann von selbst für die erforderliche Chromatreduktion. Chromate sind Salze der Chromsäure und werden als giftig und wassergefährdend eingestuft.
© IWR, 2017
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