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Bundesnetzagentur zu Ausschreibungen bei Windenergie, Photovoltaik und KWK

Münster - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat neue Ausschreibungsrunden für die Windenergie und die Photovoltaik für 2018 eingeläutet. Für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind die Ergebnisse der Ausschreibung bekannt gegeben worden.

Im Jahr 2017 wurden von der BNetzA jeweils drei Ausschreibungsrunden für Onshore Windenergieanlagen (WEA) und PV-Anlagen durchgeführt. Neben getrennten Wind- und PV-Ausschreibungen wird es 2018 erstmals eine gemeinsame technologieübergreifende Ausschreibung für WEA an Land und PV-Anlagen geben.

Windenergie an Land und Photovoltaik - Gebotstermin 01.02.2018
Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Höchstgebot in der neuen Ausschreibungsrunde nach Festsetzung durch die Bundesnetzagentur 6,30 ct/kWh - abzugeben für den Referenzstandort. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde in Höhe von 800 Megawatt erreicht ist. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können dieses Mal Anlagen mit einer Leistung von 197.313 Kilowatt bezuschlagt werden.

Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für den Termin am 01. Februar 8,84 ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde in Höhe von 200 Megawatt erreicht ist.

Zukünftig technologieübergreifende Ausschreibungen
Bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Februar 2018 handelt sich um zwei getrennt zu betrachtende Ausschreibungen, die zum gleichen Termin stattfinden. Es ist die jeweils vierte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen. Eine gemeinsame technologieübergreifende Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen wird erstmalig zum 1. April 2018 durchgeführt.

KWK-Ausschreibung für ganze sieben Projekte
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für KWK-Anlagen hat die Bundesnetzagentur ganze sieben Gebote mit einem Gebotsumfang von 82 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen in Höhe von 100 MW wurde nicht erreicht, da das nächstfolgende Projekt die Grenze überschritten hätte. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,05 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert liegt bei 3,19 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 4,99 ct/kWh. Der Zuschlagswert ist der individuell gebotene Wert. Die Preise lassen sich mit den bisherigen Vergütungssätzen nicht vergleichen, da jetzt im Rahmen der Ausschreibung die Möglichkeit zur Eigenstromversorgung und zur Inanspruchnahme von vermiedenen Netzentgelten wegfällt.


© IWR, 2017


12.12.2017

 



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