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BDEW fordert zügige Nachbesserungen im KWK-Gesetz

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Berlin - Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Entschließung des Bundesrates zu Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Der Bundesrat hat eine zügige Gesetzes-Korrektur gefordert.

Ein wichtiger Baustein der Energiewende sind hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Die seit 01.01.2018 geltenden Änderungen führen dazu, dass auf den selbstgenutzten KWK-Strom die volle EEG-Umlage zu zahlen ist und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlagen gefährdet ist.

Volle EEG-Umlage auf selbst verbrauchten KWK-Strom belastet Wirtschaftlichkeit
Seit dem 1. Januar 2018 müssen Betreiber hocheffizienter KWK-Anlagen (über 10 kW), die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind und dem Eigenverbrauch dienen, die volle EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten KWK-Strom zahlen. Zuvor galt für sie ein reduzierter Satz von 40 Prozent der EEG-Umlage. Eine Anschlussregelung zur beihilferechtlichen EU-Genehmigung dieser EEG-Umlagereduktion wurde den Unternehmen angekündigt, ist aber noch nicht umgesetzt. Die Verhandlungen zur Neugenehmigung der EEG-Umlageermäßigung zwischen Bundeswirtschaftsministerium und EU-Kommission sind lediglich angelaufen.

Thüringen und Rheinland-Pfalz fordern Korrekturen am KWK-Gesetz
Die Bundesländer Thüringen und Rheinland-Pfalz möchten mit ihrem Entschließungsantrag die Bundesregierung darum bitten, durch Gespräche mit der EU-Kommission die Rechtssicherheit für KWK-Anlagen in der Eigenstromversorgung zu gewährleisten. KWK-Neuanlagen in der Eigenstromversorgung, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, sollen im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden.

"Der Bundesrat fordert völlig zu Recht eine zügige europarechtskonforme Korrektur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), um eine drohende Unwirtschaftlichkeit zahlreicher hocheffizienter KWK-Anlagen zu verhindern", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zum heutigen Beschluss der Bundesländer zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Darin fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, mit der Europäischen Kommission zügig eine Einigung zu finden, damit eine EEG-Umlageermäßigung für selbstverbrauchten Strom auch weiterhin für diejenigen KWK-Anlagen gewährt werden kann, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (02.03.2018) auf der Grundlage des Antrages von Thüringen und Rheinland Pfalz mit absoluter Mehrheit die Entschließung für Korrekturen am KWK-Gesetz gefasst.

BDEW: Ausschreibungsvolumen von 300 MW KWK-Leistung jährlich notwendig
Den Betreibern von KWK-Anlagen entstehen durch die fehlende Anschlussregelung hohe Kosten, kritisiert der BDEW. Gerade in kommunalen Einrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Schwimmbädern und Kläranlagen mache es einen enormen Unterschied, ob sie 2,72 Cent oder 6,79 Cent je Kilowattstunde für ihren Strom bezahlten. Für ein Stadtwerk können dadurch jährlich Mehrkosten von zwei bis drei Millionen Euro entstehen. Der BDEW fordert die nächste Bundesregierung darüber hinaus auf, das Auktionsvolumen deutlich anzuheben. Der BDEW hält eine Ausschreibungsmenge von mindestens 300 Megawatt pro Jahr für notwendig.

© IWR, 2018


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02.03.2018

 



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