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Europa beschließt Reform des Emissionshandels

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Brüssel/Berlin – Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich nach mehrjähriger Debatte auf eine umfassende Reform des Europäischen Emissionshandels geeinigt. Die Einigung bietet auch eine Option für einen deutschen Kohleausstieg.

Im Rahmen des Europäischen Emissionshandel (ETS) müssen Energieversorger und große Industriebetriebe in Europa Zertifikate für die Emission von CO2 vorweisen. Mit dem System ist der CO2-Ausstoß der erfassten Sektoren zwar gedeckelt, da es jedoch zu viele Zertifikate am Markt gibt, entfaltet der ETS bislang keine Steuerungswirkung. Das soll sich nun ändern.

CO2-Preis soll ab 2021 spürbar steigen – Zertifikat-Überschuss wird schneller abgebaut
Der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben sich auf eine umfassende ETS-Reform für die vierte Handelsperiode von 2021 bis 2030 verständigt. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass deutlich mehr CO2-Zertifikate aus dem Markt genommen werden als bisher. In den frühen 2020er Jahren soll dadurch wieder die nötige Zertifikats-Knappheit am Markt entstehen, damit der CO2-Ausstoß bei der Kalkulation von Investitionen und dem Einsatz von Kraftwerken berücksichtigt wird. Unter den ETS fallen mehr als 11.000 Anlagen im Energiesektor und in der energieintensiven Industrie in den EU-Staaten.

Über 1,5 Milliarden Zertifikaten werden ab 2023 gelöscht
Mit der Reform wird der Zertifikate-Überschuss doppelt so schnell abgebaut werden als bisher geplant. Ab 2019 werden jedes Jahr 24 Prozent des Überschusses aus dem Markt genommen und in die Marktstabilitätsreserve überführt. Erste knappheitsbedingte Preisanreize sollen dadurch rasch eintreten. Die Zertifikate in der Marktstabilitätsreserve sollen aber nicht in vollem Umfang wieder auf den Markt gelangen. Ab 2023 darf die Reserve nur so viele Zertifikate beinhalten, wie im Vorjahr versteigert, also neu ausgegeben wurden. Der Rest, voraussichtlich mehr als 1,5 Milliarden Zertifikate, die die Emission von 1,5 Milliarden Tonnen CO2 erlauben, wird gelöscht.

Richtungsweisende Einigung für die Pariser Verpflichtungen
Die nun verabschiedete Vereinbarung geht auf einen Kommissionsvorschlag vom Juli 2015 zurück und wurde mehr als zwei Jahre zwischen den 28 Mitgliedsstaaten, der Kommission und dem Parlament diskutiert. „Die heutige richtungsweisende Einigung zeigt, dass die Europäische Union konkrete Maßnahmen trifft, um ihre in Paris eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen“, betont der für Klimapolitik und Energie zuständige EU-Kommissar Miguel Arias Cañete.

Auch die geschäftsführende Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßt die Einigung: „Mit dieser Reform wird das Instrument des Emissionshandels nach 2020 endlich Wirkung entfalten für den Klimaschutz.“ Zugleich seien faire Regeln für die Industrie festgelegt worden, die sich aber anstrengen müsse. So werden weiterhin kostenlos Zertifikate an energieintensive Industrien im internationalen Wettbewerb ausgegeben, diese ist jedoch an einen Benchmark der effizientesten Unternehmen der Branche gekoppelt.

Reform ebnet Weg für deutschen Kohleausstieg
Zudem soll der ETS in Zukunft besser mit nationalen Maßnahmen verzahnt werden, damit nationale CO2-Einsparungen im Stromsektor nicht anderswo in der EU emittiert werden. So können Zertifikate nun vom Markt genommen werden, wenn beispielsweise ein Staat ein Kohlekraftwerk stilllegt, wie es in einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums heißt. „Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, bleibt allerdings auch klar: Die Emissionshandelsreform kann nationale Klimaschutzpolitiken unterstützen, aber nicht ersetzen“, so Hendricks. Das Verhandlungsergebnis muss jetzt noch formal von Rat und Parlament der EU bestätigt werden.

© IWR, 2017


14.11.2017

 



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