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BSH erstellt Flächenentwicklungsplan für Offshore Windenergie

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Hamburg - Vor der Nutzung von Seegebieten für die Offsore Windenergie sind zahlreiche Flächen-Voruntersuchungen notwendig. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) übernimmt in Zukunft diese Aufgabe.

Betreiber von Offshore Windparks mussten bisher im Vorfeld der eigentlichen Windpark-Errichtung zeit- und kostenintensive Voruntersuchungen durchführen, beispielsweise die Erhebung umweltrelevanter Daten oder die Prüfung auf Kriegsmaterial auf dem Meeresgrund. Mit dem Wechsel auf das Ausschreibungssystem ändern sich auch die Zuständigkeiten.

BSH erhält neue Aufgaben - Flächenentwicklungsplan und Voruntersuchungen für Offshore Windparks
Veränderungen im Bereich der Offshore Windenergie kommt auf das BSH zu. Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, hat dem BSH zwei neue, große Aufgaben zugeschrieben. Die Erstellung des Flächenentwicklungsplans und die Voruntersuchungen kommen zu den bisher bestehenden Aufgaben des BSH - der maritimen Raumordnung sowie der Zulassung und Überwachung von Offshore-Windparks – hinzu.

Neue Abteilung „Ordnung des Meeres“ erstellt Flächenentwicklungsplan
Im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) legt das BSH in einem Flächenentwicklungsplan (FEP) die Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) fest, auf denen zukünftig Windparks errichtet werden sollen. „Wir haben mit diesem Flächenentwicklungsplan erstmals ein Instrument, das sicherstellt, dass die Inbetriebnahme eines Offshore-Windparks und seine Netzanbindung räumlich und zeitlich koordiniert ablaufen“, erläutert BSH-Präsidentin Breuch-Moritz. Für den Zeitraum 2026 bis 2030 legt der FEP die Gebiete in der AWZ für die Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen sowie Trassenkorridore für die Netzanbindung und Standorte für Konverterplattformen fest. Er bestimmt auch, welche Flächen wann von der BNetzA ausgeschrieben werden sollen.

Gleiche Voraussetzungen im Bieterverfahren für Offshore Windenergie
Durch die staatliche Flächenvoruntersuchung wird die Wirtschaft spürbar entlastet. Wichtige Informationen zur Meeresumwelt, zum Baugrund, zu den Wind- und ozeanographischen Verhältnissen, die die Bieter für die Abgabe von Geboten bei den Ausschreibungsverfahren der BNetzA benötigen, stellt zukünftig der Staat zur Verfügung. Die durchzuführenden Untersuchungen selbst werden überwiegend ausgeschrieben.

© IWR, 2018


19.01.2018

 



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