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Pressemitteilung Deutsche WindGuard Consulting GmbH

Deutsche WindGuard bestens gerüstet für die Bestimmung der Standortgüte nach neuer TR10

FGW gibt neue Richtlinie zur Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme heraus; Deutsche WindGuard führend an Entwicklung beteiligt

Varel (iwr-pressedienst) - Mit der Veröffentlichung der TR 10 legt die FGW die technischen Regeln für die im EEG 2017 geforderte Bestimmung der Standortgüte fünf, zehn und 15 Jahre nach der Inbetriebnahme vor. Diese wird für alle nach dem neuen, einstufigen Referenzertragsmodell vergüteten Parks aufgrund gesetzlicher Anforderungen notwendig werden.

In diese Berechnung fließen die tatsächlich eingespeisten Energiemengen ein, außerdem werden so genannte „fiktive Strommengen“ ermittelt. Diese dienen der Berücksichtigung von Ertragsausfällen durch technische Nichtverfügbarkeiten sowie Abschaltungen und Drosselungen, die Vermarktungsstrategien oder Stromlieferungen an Dritte geschuldet sind.

Die Deutsche WindGuard war maßgeblich an der Entwicklung der neuen Richtlinie beteiligt und konnte dabei ihre umfassenden Erfahrungen aus Betriebsdatenbewertungen einfließen lassen. Im Rahmen der Berechnung entgangener Erträge aufgrund der Verzögerung der Offshore-Netzanbindung für ca. 2.800 MW Offshore-Windparks, hatte WindGuard die Unzulänglichkeit der dafür festgelegten Methodik erkannt und anhand verschiedener Gutachten und Messkampagnen nachgewiesen. Zur Vermeidung ähnlicher Fehler beim Design der neuen TR 10 Methodik wurden diese Erkenntnisse bewusst berücksichtigt.

„Wir haben unser Knowhow in die Richtlinienarbeit eingebracht, um eine Berechnungsmethodik zu entwickeln, die nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch für jedes Projekt anwendbar und frei von systematischen Fehlern ist“, erklärt Martin Strack, Abteilungsleiter für Standort- und Ertragsbewertung bei Deutsche WindGuard Consulting und Leiter der Arbeitsgruppe „Berechnungsmethodik“ innerhalb des FGW Gremiums. „Die Angst von Betreibern, dass die gesetzlichen Anforderungen zukünftig zu aufwändigen Auswertungen führen, haben wir ernst genommen und die Möglichkeit einer stark vereinfachten Auswertung bei zeitlichen Verfügbarkeiten von über 97% vorgesehen. Außerdem wurde eine Berechnungsmethodik entwickelt, die unabhängig vom Gutachter vergleichbare und reproduzierbare Ergebnisse liefern soll.“

Axel Albers, Geschäftsführer der Deutschen WindGuard Consulting, ergänzt: „Wir haben die Methodik nicht nur mitentwickelt, sondern führen solche Auswertungen schon seit einigen Jahren bei der gutachterlichen Bewertung der Betriebsbereitschaft und der Berechnung von entgangenen Erträgen durch. Wir sind also bestens vorbereitet.“


Deutsche WindGuard – The Wind Professionals
Deutsche WindGuard Consulting ist ein akkreditiertes Prüflabor sowohl für Prototypentests an Windenergieanlagen als auch für Windmessungen, Energieertragsgutachten und LiDAR Kalibrierungen. Deutsche WindGuard Consulting GmbH ist ein Teil der Deutsche WindGuard Firmengruppe. Deutsche WindGuard bietet alle Gutachten für Windparkprojekte aus einer Hand: von Schall- und Schattenprognosen über Windmessungen bis hin zu Energieertragsermittlungen und Standortgutachten. Im komplexen Energiemarkt steht die Deutsche WindGuard für unabhängige, herstellerneutrale Beratung und umfangreiche wissenschaftliche, technische und operative Leistungen. Deutsche WindGuard gibt es seit dem Jahr 2000. Sie hat ihren Hauptsitz in Varel sowie Standorte in Deutschland und den USA, und beschäftigt mehr als 150 erfahrene Experten.

Varel, den 23. Januar 2018


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Deutsche WindGuard Consulting GmbH wird freundlichst erbeten.


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Public Relations
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Tel: 04451/95 15-240
Email: mailto:c.vonzengen@windguard.de

Ertragsbewertung
Martin Strack
Tel: 04451/95 15 -190
Email: mailto:m.strack@windguard.de


Deutsche WindGuard Consulting GmbH
Oldenburger Str. 65
26326 Varel

Internet: http://www.windguard.de



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