BMWi fördert Brennstoffzellen-Heizungen und Wärmenetze der 4. Generation
Ab dem 3. Juli 2017 kann die Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen für Nichtwohngebäude auch durch kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren sowie Kommunen beantragt werden. Das neue Förderprogramm „Modellvorhaben Wärmenetze 4.0“ setzt ab Juli 2017 neue Impulse für innovative Gesamtkonzepte für die erneuerbare Wärme und Kälteversorgung auf Stadtteil- und Quartiersebene.
Brennstoffzellen-Heizungen in Nichtwohngebäuden
Wer Brennstoffzellen-Heizungen in Nichtwohngebäuden einsetzt, bekommt ab dem 3. Juli 2017 eine Förderung vom Staat. Damit wird der Nutzerkreis erweitert. Im August 2016 startete zunächst die Förderung für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in privaten Wohngebäuden. Die bisherigen Förderkonditionen bleiben erhalten. Die Förderung gibt es für stationäre Brennstoffzellen-Heizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 KW elektrischer Leistung in neuen und bestehenden Gebäuden. Die Förderung ist gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlage, die Beantragung erfolgt über die KfW in dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“.
Wärmenetze 4.0: Erstmals Förderung im Bereich der Wärmeinfrastruktur
Mit der Förderung von „Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0“ wird ab dem Juli 2017 erstmals eine systemische Förderung im Bereich der Wärmeinfrastruktur eingeführt, mit der Gesamtsysteme gefördert werden. Wärmenetze der 4. Generation zeichnen sich durch hohe Anteile erneuerbarer Energie, eine effiziente Nutzung von Abwärme und ein deutlich niedrigeres Temperaturniveau im Vergleich zu klassischen Wärmenetzen aus. Die Maßnahme dient der Umsetzung der Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG), konkret der ESG-Maßnahme „Schaufenster Erneuerbare Energien in Niedertemperatur-Wärmenetzen“. Gefördert werden zunächst Machbarkeitsstudien mit bis zu 60 Prozent sowie in einem zweiten Schritt die Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0 mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Vorhabenkosten. Die Förderung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
© IWR, 2017
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