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Bundesnetzagentur startet nächste KWK-Ausschreibungen

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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die dritte Ausschreibung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gestartet. Zeitgleich wurde die zweite Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Systeme eröffnet.

Gebotstermin der jetzt gestarteten KWK-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist der 3. Dezember 2018. Da in den vorangegangenen Ausschreibungsrunden nicht das volle ausgeschriebene Volumen bezuschlagt wurde, liegt die ausgeschriebene KWK-Kapazität etwas über dem anvisierten Ausschreibungsvolumen von 100 Megawatt (MW).

Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen bei 77 MW
Der Höchstwert für KWK-Anlagen in der aktuellen Ausschreibung beträgt 7 ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten solange den Zuschlag bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen unter Berücksichtigung von nicht bezuschlagten bzw. entwerteten Mengen aus den Vorrunden 76,81 MW.

Zweite Ausschreibung von innovativen KWK-Systeme
Parallel zur dritten KWK-Ausschreibung hat die BNetzA die zweite Ausschreibung für innovative KWK-Systeme eröffnet. KWK-Anlagen dieser Kategorie sollen wertvolle Erkenntnisse für die künftige Rolle von KWK-Anlagen in der öffentlichen Wärmeversorgung in dekarbonisierten Strom- und Wärmesystemen liefern. Innovative KWK-Systeme bestehen nach BNetzA-Definition aus einer KWK-Anlage, einer innovativen erneuerbaren Wärmequelle und einem elektrischen Wärmeerzeuger. Bei innovativen erneuerbaren Wärmequellen kann es sich nach BNetzA-Angaben z.B. um Solarthermie, Geothermie oder eine Wärmepumpe handeln.

Die innovativen KWK-Systeme sollen zeigen, wie das Zusammenspiel von flexiblen KWK-Anlagen mit erneuerbaren Energien im Strom- wie im Wärmebereich ausgestaltet werden kann. Für innovative KWK-Systeme beträgt der Höchstwert 12 ct/kWh. Das Ausschreibungsvolumen der aktuellen Ausschreibung umfasst unter Einbeziehung der nicht bezuschlagten 4,12 MW aus der ersten Runde für innovative KWK-Systeme 29,12 MW. Gebotstermin ist auch hier der 03. Dezember 2018.

In beiden Ausschreibungsverfahren erfolgt die Zuschlagserteilung nach dem Gebotspreisverfahren, d.h. jeder Bieter erhält eine Unterstützung in der Höhe seines Gebots.

© IWR, 2018


17.10.2018

 



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