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Ergebnisse der ersten PV-Sonderausschreibung liegen vor

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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der 1. Photovoltaik-Sonderausschreibung zum Gebotstermin 1. März 2019 bekannt gegeben. Trotz Überzeichnung steigt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert zum vierten Mal in Folge.

Wie die vorangegangenen Ausschreibungen, so war auch die erste der im Rahmen des Energiesammelgesetzes eingeführten Sonderausschreibungen für Solaranlagen wieder deutlich überzeichnet. Die meisten Zuschläge gingen nach Bayern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Eingereichtes Projektvolumen übersteigt Ausschreibungsvolumen deutlich
Im Rahmen der zweiten Solarausschreibung des Jahres 2019 und ersten Sonderausschreibung gemäß Energiesammelgesetz wurden PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 500 Megawatt (MW) ausgeschrieben. Eingereicht wurden insgesamt 163 Gebote mit einer Leistung von 869,15 MW. Damit war die ausgeschriebene Menge deutlich überzeichnet. Durch die BNetzA bezugschlagt wurden insgesamt 121 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 505,19 MW. Insgesamt 17 Gebote mit einer Gebotsmenge von 192 MW mussten aufgrund von Formfehlern nach BNetzA-Angaben von der Ausschreibungsrunde ausgeschlossen werden.

Bayern regional führend
Auch in dieser Runde wurde eine große Anzahl wettbewerbsfähiger Gebote für Flächen in Bayern, insbesondere für Acker- bzw. Grünlandflächen (35) abgegeben. Aufgrund des bayerischen Ackerflächenkontingents, das mit dieser Ausschreibungsrunde gänzlich aufgebraucht wurde, konnten nur noch 9 Gebote berücksichtigt werden, 26 Gebote auf Acker- bzw. Grünland fanden daher keine Berücksichtigung. Regional betrachtet konzentrieren sich die bezuschlagten Gebote auf Bayern (41), Sachsen-Anhalt (18) und Brandenburg (15).

Mittlere Zuschlagswerte ziehen zum vierten Mal an
Auffällig ist, dass die Zuschlagswerte sowohl im Mittel als auch bei den maximal bezuschlagten Geboten steigen. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 3,90 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und 8,40 ct/kWh (Vorrunde 4,11 bis 5,18 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) betrug in diesem Verfahren 6,59 ct/kWh und fällt im Vergleich zur Vorrunde trotz Überzeichnung deutlich höher aus (Vorrunde 4,80 ct/kWh). Mit Blick auf die vorangegangenen Ausschreibungen ist das der vierte Anstieg in Folge.


Der nächste technologiespezifische Ausschreibungstermin für Solarenergie ist der 1. Juni 2019. In der gemeinsamen Ausschreibung von Wind an Land und Solaranlagen zum Gebotstermin 1. April 2019 können Bieter ebenfalls Gebote für Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur abgeben. Die zweite PV-Sonderausschreibung findet zum 01. Dezember 2019 statt.


© IWR, 2019


29.03.2019

 



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