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Windenergie-Ausschreibung erneut massiv unterzeichnet

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Münster – Der rückläufige Trend auf dem deutschen Windmarkt hält auf Grund der aktuellen politischen Rahmenbedingungen unvermindert an. Erneut wurde das Ausschreibungsvolumen für Neuanlagen massiv unterzeichnet.

Bereits im Mai 2018 wurde das Ausschreibungsvolumen für neue Windkraftanlagen an Land erstmals unterzeichnet. Mit dem jetzigen Ausschreiungsergebnis setzt sich der bisherige Negativtrend unvermindert fort.

Windenergie-Ausschreibung an Land - nur 208 von 650 MW zugeteilt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der aktuellen Ausschreibung für Windenergie an Land erteilt und bekannt gegeben. Von den ausgeschriebenen 650 Megawatt (MW) Windkraftleistung konnten nur 208 MW an zulässige Gebote vergeben werden, das ist weniger als ein Drittel der ausgeschriebenen Menge. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist der für diese Runde geltende Höchstwert von 6,20 ct/kWh. Zum Gebotstermin 1. August 2019 gingen ausschließlich Gebote zu 6,20 ct/kWh und 6,19 ct/kWh ein. Zuschläge des Gebotstermins haben eine sechs Monate kürzere Realisierungsfrist als Zuschläge der Ausschreibungen zu den Gebotsterminen am 1. September und 1. Oktober 2019, teilte die BNetzA mit.

Nicht vergebene Windkraftleistung wird erst 2022 zusätzlich ausgeschrieben
Die Zuschlagsmenge von 208 MW Windkraftleistung verteilt sich auf 32 Zuschläge. Kein Bieter hat die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in Anspruch genommen. Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (mit jeweils 8 Zuschlägen), Niedersachsen (5) und Thüringen (4). Die in diesem Gebotstermin nicht vergebenen Mengen werden im Jahr 2022 zusätzlich ausgeschrieben. Der nächste Ausschreibungstermin für Windenergie an Land ist der 1. September 2019.

IWR: Ausschreibungen und Genehmigungs-Hemmnisse zerstören mittelständische Struktur in der Windbranche
Die Einführung der planwirtschaftlichen Ausschreibungs-Volumen und Termine sowie die steigenden Genehmigungshürden führen im Ergebnis dazu, dass zunächst immer mehr mittelständische Projektierer aus dem deutschen Markt gedrängt werden. Im Vorteil sind letztendlich große Unternehmen und Versorger, die schwankende Volumina und ein zunehmend diskontinuierliches Projektgeschäft intern besser abfedern können. „Obwohl die Windkraftanlagen-Hersteller mittlerweile auf genügend internationale Absatzmärkte ausweichen können, nimmt die Sorge zu, dass der deutsche Forschungs- und Produktionsstandort unter der aktuellen Politik leidet und industrielle Arbeitsplätze in der Windbranche durch Standortverlagerungen stärker gefährdet sind“, so IWR-Direktor Dr. Norbert Allnoch.

© IWR, 2019


12.08.2019

 



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