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BNetzA-Innovationsausschreibung überzeichnet - Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden unterzeichnet

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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der jüngsten Ausschreibungsrunden bekannt gegeben. Zum Gebotstermin 1. April 2022 wurden zwei Gebotsverfahren durchgeführt, eine Innovationsausschreibung und eine Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments).

Erstmals waren in der Innovationsausschreibung besondere Solaranlagen wie Agri-PV, schwimmende PV-Anlagen oder Anlagen auf Parkplätzen zugelassen. Kennzeichen dieser Anlagenkategorie ist, dass nach Anlagenerrichtung eine doppelte Flächennutzung möglich ist. Während die Innovationsausschreibung leicht überzeichnet war, lag das eingereichte Gebotsvolumen bei der Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segmentes deutlich unterhalb des ausgeschriebenen Volumens.

Novum: Erstmals Gebote mit besonderen Solaranlagen bei Innovationsausschreibung zugelassen
Bei der Innovationsausschreibung können Gebote für Anlagenkombinationen, also für einen Zusammenschluss mehrerer Erneuerbare-Energien-Anlagen mit unterschiedlicher Erzeugungstechnologie wie z.B. einer Solar-Speicher Kombination, abgegeben werden. Ausgeschrieben war in der jüngsten Runde ein Volumen von 397 Megawatt (MW). Eingegangen sind 45 Gebote mit einem Volumen von knapp 435 MW. Die Ausschreibung war damit leicht überzeichnet.

Erstmals konnten in dieser Runde in der Kategorie der Innovationsausschreibungen auch Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Besondere Solaranlagen sind Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, so dass eine Doppelnutzung der Flächen möglich ist. Die Anforderungen, die an besondere Solaranlagen zu stellen sind, hatte die BNetzA zum 1. Oktober 2021 festgelegt.

Im Rahmen der Innovationsausschreibung wurden Gebote für Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen bevorzugt bezuschlagt. Für besondere Solaranlagen gingen 13 Gebote im Umfang von 22 MW in, die alle bezuschlagt werden konnten. Davon entfielen 12 Zuschläge mit 21 MW auf landwirtschaftliche Flächen und ein Zuschlag mit 1 MW auf einen Parkplatz.

Es wurden erneut ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Kein Gebot musste vom Verfahren ausgeschlossen werden. Insgesamt konnten in der Innovationsausschreibung Zuschläge für 43 Gebote mit einem Umfang von 403 MW erteilt werden.

Die Zuschlagswerte reichen von 3,95 bis 7,43 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert beträgt 5,42 ct/kWh und ist damit deutlich höher als in der Vorrunde (4,55 ct/kWh). Die BNetzA weist daraufhin, dass die Vergütung bei der Innovationsausschreibung im Unterschied zu den technologiespezifischen Ausschreibungen als fixer Betrag auf die Markterlöse aufgeschlagen wird und die Werte daher nicht miteinander vergleichbar sind.

Ausschreibung für Anlagen des zweiten Segmentes deutlich unterzeichnet
Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden war deutlich unterzeichnet. Zurückzuführen ist dies auf das gegenüber der Vorrunde deutlich gesteigerte Ausschreibungsvolumen von 767 MW; in der Vorrunde im Dezember 2021 lag das Volumen noch bei 150 MW. Insgesamt wurden 171 Gebote mit einem Volumen von 212 MW eingereicht (Vorrunde: 233 MW).
Davon wurden 163 Gebote mit einer Leistung von 204 MW bezuschlagt. Sieben Gebote mussten nach Angaben der BNetzA aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 7,00 ct/kWh und 8,91 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert ist mit 8,53 ct/kWh gegenüber der Vorrunde (7,43 ct/kWh) deutlich gestiegen.


© IWR, 2022


13.05.2022

 



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