Gaskrise: EU-Staaten sollen Gasverbrauch um 15 Prozent senken
Das sind Kernelemente der Kommissionsvorschläge für ein neues Rechtsinstrument und einen europäischen Plan zur Senkung der Gasnachfrage, die die Europäische Kommission heute (20.07.2022) vorgestellt hat. Die Kommission wird auch die Arbeiten zur Diversifizierung der Energielieferanten einschließlich des gemeinsamen Gaseinkaufs beschleunigen, damit die EU mehr Möglichkeiten zur Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen hat.
Koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage in der EU
Die EU-Kommission schlägt danach auf der Grundlage von Artikel 122 des Vertrags eine neue Verordnung des Rates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage vor. Die neue Verordnung würde allen Mitgliedstaaten das Ziel vorgeben, die Gasnachfrage im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um 15 Prozent zu senken. Sollte das nicht reichen, könnte ein „Unionsalarm“ für die Versorgungssicherheit ausgerufen werden. Damit würde allen Mitgliedstaaten eine verbindliche Senkung der Gasnachfrage auferlegt.
Der Unionsalarm kann ausgelöst werden, wenn ein erhebliches Risiko einer gravierenden Gasknappheit besteht oder die Gasnachfrage außergewöhnlich hoch ist. Die Mitgliedstaaten sollen ihre nationalen Notfallpläne bis Ende September 2022 aktualisieren.
EU-Staaten sollen Möglichkeiten der Gas-Substitution prüfen
Bevor die Mitgliedstaaten Kürzungen in Betracht ziehen, sollten sie zunächst alle Möglichkeiten der Substitution, Einsparung und Nutzung alternativer Energiequellen vorrangig ausschöpfen. Eine kurzzeitige Umstellung auf Kohle, Öl oder Kernenergie könnte jedoch als vorübergehende Maßnahme erforderlich sein, so die EU-Kommission.
Eine weitere Säule bei den Energieeinsparungen sieht die EU-Kommission beim reduzierten Einsatz von Heizungen und Klimatisierung. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in großem Maßstab Sensibilisierungskampagnen für einen sparsamen Umgang mit Heizung und Klimatisierung durchzuführen.
EU-Mitgliedsstaaten können Ausgleichsleistungen anbieten
Die Mitgliedstaaten könnten im Einklang mit der heute von der Kommission vorgelegten Änderung des befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen entsprechende Ausgleichsleistungen anbieten. Damit verbunden sind zusätzliche Arten von Beihilfemaßnahmen im Einklang mit dem REPowerEU-Plan. Dazu zählen Investitionen in erneuerbare Energien mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren, die schnell umgesetzt werden können. Zudem können die Mitgliedstaaten Investitionen für den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe unterstützen. Die Mitgliedstaaten müssen allerdings sicherstellen, dass die Projekte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens durchgeführt werden, um die REPowerEU-Ziele rasch zu erreichen.
© IWR, 2022
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