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EU genehmigt 1,6 Mrd. Euro Subventionen für Braunkohle-Kraftwerke

Brüssel - Die EU-Kommission hat die von der Bundesregierung geplanten öffentlichen Mittel in Höhe von 1,6 Mrd. Euro für die Stilllegung von acht Braunkohlekraftwerken gebilligt. Begründet wird die Genehmigung mit dem Klimaschutz.

Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Maßnahme umweltpolitische Ziele der EU fördert. Sie helfe Deutschland, sein CO2-Emissionsziel zu erreichen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen, so lautet die Kernbegründung der EU-Kommission.

Acht Braunkohle-Kraftwerke sollen schrittweise stillgelegt werden

Nach den von Deutschland im November 2015 bei der EU angemeldeten Plänen sollen acht Braunkohlekraftwerke in Deutschland schrittweise stillgelegt werden. Der erste Meiler soll im Oktober 2016 den Betrieb einstellen, der letzte im Oktober 2019. Die Betreiber dieser Kraftwerke sollen einen Ausgleich für die Gewinne erhalten, die ihnen entgehen, weil sie dann keinen Strom mehr auf dem Markt verkaufen können.

Bundesregierung will Klimaschutz-Ziele bis 2020 noch erreichen

Mit der schrittweisen Stilllegung von acht Kraftwerken möchte die Bundesregierung eine Verringerung der CO2-Emissionen um 11 bis 12,5 Mio. Tonnen pro Jahr erreichen, sobald alle acht Blöcke im Jahr 2020 vom Netz gegangen sind. Dies ist mehr als die Hälfte des zusätzlichen Beitrags, den die deutsche Energiewirtschaft noch leisten muss, um das Emissionsziel Deutschlands für das Jahr 2020 zu erreichen, so die Kommission. Im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung angekündigt, dass die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gesenkt werden sollen.

EU billigt Ausgleich für entgangene Gewinne

Die Kosten für die Stilllegung der Anlagen werden von den Betreibern selbst getragen. Für die entgangenen Gewinne will Deutschland den Betreibern jedoch einen Ausgleich gewähren. Die Kommission berücksichtigte bei der Prüfung des Ausgleichs, dass die Maßnahme Deutschland bei der Verwirklichung seines Emissionsziels deutlich voranbringt, so die Begründung der EU-Kommission. Ferner hat die EU-Kommission die Vergütung für die Betreiber geprüft. Dabei stellte die Kommission fest, dass die Vergütung im Wesentlichen auf den Gewinnen basiert, die die Betreiber der acht Anlagen erzielen würden, wenn sie weitere vier Jahre (womit die durchschnittliche erwartete Lebensdauer der Anlagen noch nicht ausgeschöpft wäre) auf dem Strommarkt tätig wären.

Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme voraussichtlich geringe Auswirkungen auf den Strommarkt haben wird und etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen durch die Vorteile für die Umwelt weitgehend ausgeglichen werden.

© IWR, 2016

31.05.2016

 



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