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Bauer aus Peru scheitert mit RWE Klage

Essen – Der Kleinbauer aus Peru, der den Energiekonzern RWE wegen des Ausstoßes von Treibhausgasen anteilig an den Kosten für die Folgen des Klimawandels vor seiner Haustür verklagen wollte, ist vom Gericht abgewiesen worden. Beendet ist der Fall damit aber wohl noch nicht.

Das Landgericht Essen bestätigt, dass die Klage des peruanischen Landwirts und Bergführers Saúl Luciano Lliuya abgewiesen wurde. Lliuya hat vor einem Jahr Klage gegen RWE eingereicht und forderte einen Anteil der Kosten für die erforderlichen Schutzmaßnahmen der Andenstadt Huaraz, in der er lebt. Durch den Klimawandel steigt das Risiko, dass sich große Eisblöcke von den Gletschern lösen und in einen See stürzen. Das würde eine verheerende Flutwelle auslösen, die die Andenstadt träfe.

Klimawandel nicht Schuld eines einzelnen Emittenten - RWE sieht sich bestätigt

Doch daraus wird vorerst nichts. Das Landgericht Essen hat bestätigt, dass nach dem deutschen Zivilrecht ein einzelner Emittent von Treibhausgasen nicht für allgemein verursachte und global wirkende Vorgänge wie den Klimawandel haftbar gemacht werden kann. RWE teilte nach dieser Entscheidung mit, dass es aufgrund der Vielzahl der weltweiten Emissionen von Treibhausgasen aus natürlichen wie anthropogenen Quellen und der Komplexität des Klimas sowie dessen natürlicher Variabilität nicht möglich ist, spezifische Auswirkungen einer Klimaveränderung juristisch einem einzelnen Emittenten zuzurechnen.

Anwältin hält Berufung für „höchst wahrscheinlich“

Unterstützt wurde der Peruaner bei seinem Anliegen vom der Nachhaltigkeits-Organisation Germanwatch. Die Organisation betont, dass das Zivilgericht die Entscheidung dies unter anderem mit einer fehlenden "rechtlichen Kausalität" begründet hat, gleichwohl aber eine mögliche "naturwissenschaftliche Kausalität" einräumte. "Wir halten unsere Klage nach wie vor für gut begründet und auch die rechtliche Kausalität für gegeben", bekräftigt Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen Hamburg. "Nun werden wir höchst wahrscheinlich in Berufung gehen, um vor dem Oberlandesgericht Hamm die Mitverantwortung von RWE zu beweisen. Die endgültige Entscheidung darüber werde ich mit meinem Mandanten aber erst nach Durchsicht des schriftlichen Urteils fällen." Die Finanzierung der Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt die Stiftung Zukunftsfähigkeit, deren Stiftungsvorstand Klaus Milke auch Chef bei Germanwatch ist.

© IWR, 2016

16.12.2016

 



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