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Bund organisiert Atommüll-Zwischenlagerung neu

Berlin/Essen – Im Jahr 2016 hatte sich die Bundesregierung mit den Atomkonzernen zur Übertragung von Aufgaben und finanziellen Mitteln im Zusammenhang mit der Lagerung von Atommüll geeinigt. Die Zuständigkeit und über 23 Mrd. Euro gehen an den Staat. In aller Munde ist dabei die Endlagerung an einem noch zu findenden Standort, doch zunächst muss die Zwischenlagerung geregelt werden.

Für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle hat die Bundesregierung nun die behördlichen Zuständigkeiten neu geregelt. Dazu übernimmt der Bund eine entsprechende Gesellschaft zu 100 Prozent. Diese bisher von den Atomkonzernen wahrgenommene Aufgabe fällt in Zukunft in die Verantwortung des Staates.

Bund übernimmt Zwischenlager-Gesellschaft vollständig

Die zum Zweck der Zwischenlagerung im März gegründete Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) wird zu 100 Prozent in den Besitz des Bundes übergehen. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören künftig nicht nur die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus, sondern ab 2019 auch die zwölf dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten. Zudem wird sie in einem weiteren Schritt auch die Verantwortung für die zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke übernehmen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erklärte bei ihrem Besuch der zukünftigen Zwischenlagergesellschaft in Essen: "Mit der neu gegründeten bundeseigenen Zwischenlagergesellschaft werden wir über einen starken, und kompetenten Akteur verfügen. Die Gesellschaft für Zwischenlagerung wird dafür Sorge tragen, dass die strahlenden Hinterlassenschaften des Atomzeitalters bis zum Zeitpunkt der Endlagerung sicher aufbewahrt werden."

Bund übernimmt BGZ samt Personal – Hauptsitz Essen

Die BGZ war bereits am 1. März 2017 in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium von der Gesellschaft für Nuklear-Service, einem Gemeinschaftsunternehmen der Atomkonzerne, gegründet worden. Der Bund wird voraussichtlich im August 2017 sämtliche Geschäftsanteile an der BGZ übernehmen. Dazu zählen auch die kerntechnischen Einrichtungen an den Standorten in Ahaus und Gorleben. Der Bund als neuer Eigentümer der BGZ will auch das Personal an den Zwischenlagerstandorten in Ahaus und Gorleben (rund 80 Beschäftigte) sowie zum Teil am Standort Essen (rund 70 Beschäftigte) übernehmen.

Entsorgungs-Aufgaben der Atomkonzerne enden mit fachgerechter Verpackung

Mit dem "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" wurden Ende letzten Jahres langfristig die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geordnet. Die Betreiber der Atomkraftwerke sind nach dem Gesetz für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung fällt hingegen zukünftig in die Verantwortung des Bundes.

© IWR, 2017

10.05.2017

 



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