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NRW-Wirtschaftsminister: 1.500 Meter Abstand für neue WEA kommt

Düsseldorf – Mit dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen ist es auch zu einem Kurswechsel in der Energiepolitik gekommen. Im Koalitionsvertrag sehen CDU und FDP bei der Windenergie einen Mindestabstand zur Wohnbebauung vor. Viele geplante Projekte stehen damit vor dem Aus.

Die neue schwarz-gelbe Koalition in NRW hat einen Mindestabstand für neue Windenergieanlagen (WEA) zur Wohnbebauung von 1.500 Metern beschlossen. Zweifel an der juristischen Belastbarkeit dieser Vorgaben nährt ein aktuelles Rechtsgutachten der Stiftung für Umweltenergierecht.

Wirtschaftsminister Pinkwart sieht Landesregierung auf der sicheren Seite

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hat in einem Interview mit den Westfälischen Nachrichten (WN, Ausgabe Di., 25.07.2017) den neuen Windenergie-Kurs der NRW-Regierung bestätigt. Künftig soll zwischen Neuanlagen und Wohnbebauung ein Abstand von 1.500 Metern gelten. Dazu soll der NRW-Windenergieerlass geändert werden. Ein genauer Termin für die Erlassänderung steht nach Angaben des Ministers allerdings noch nicht fest, da dies seriös vorbereitet werden müsse. Er wolle das aber zügig auf den Weg bringen, so Pinkwart. Mit Blick auf den Bestand der 1.500 Meter Abstandsregelung vor Gericht sagte Pinkwart, dass die Änderung gründlich vorbereitet werden müsse, er jedoch keine Zweifel habe, dass die Linie der neuen Landesregierung umgesetzt werden könne. Nicht betroffen von der neuen Abstandsregelung seien Vorhaben, die bereits eine Genehmigung oder im Rahmen der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten haben. Wichtig sei ihm zudem, dass künftig Repowering möglich sei, hier werde es ebenfalls keine 1.500 Meter-Grenze geben, so Pinkwart weiter.

Stiftung Umweltenergierecht zweifelt Umsetzbarkeit der Abstandserhöhung an

Dass die Windenergie-Pläne der schwarz-gelben Landesregierung sich ohne weiteres umsetzen lassen, ist nach Einschätzung der Stiftung Umweltenergierecht aus Würzburg zweifelhaft. In einem aktuellen Gutachten der Stiftung befassen sich die drei Juristen Nils Wegner, Thorsten Müller und Frank Sailer anlässlich der Erhöhung der Abstände von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen mit den diesbezüglich bestehenden landesrechtlichen Regelungsspielräumen. In dem Gutachten kommen die Rechtsexperten zu der Einschätzung, dass die landesrechtlichen Spielräume für die Erweiterung der schon heute in begrenztem Maße zulässigen pauschalen Abstände eher gering sind. Demnach müssen die Länder die dargestellten Grenzen für die planungsrechtliche Umsetzung pauschaler Abstände einhalten. Dies seien die weitestgehend abschließenden bundesrechtlichen Vorgaben in den Bereichen des Bauplanungsrechts einerseits sowie auch im Immissionsschutzrecht und weiteren Rechtsmaterien andererseits. Insoweit bestehen aus Sicht der Juristen auch erhebliche Zweifel daran, dass der in Nordrhein-Westfalen beabsichtigte Abstand von 1.500 Metern zu reinen und allgemeinen Wohngebieten tatsächlich in zulässiger Weise umgesetzt werden kann, wenn dadurch die zur Verfügung stehende Fläche deutlich reduziert werde. Eine abschließende Bewertung allein auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen sei aber nicht möglich.

© IWR, 2017


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