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Verbände kritisieren Bioenergie-Ausschreibungen und fordern Nachbesserungen

Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Biomasseanlagen in Deutschland veröffentlicht. Das Volumen der eingereichten Projekte lag deutlich unter dem ausgeschriebenen Gesamtvolumen. Unter den bezuschlagten Projekten finden sich kaum Neuanlagen.

In der Bioenergie-Branche stößt die von der Bundesnetzagentur erstmals für Biomasse-Anlagen durchgeführte Ausschreibung auf Kritik. Mit Blick auf die zweite Ausschreibungsrunde im September 2018 halten Verbandsvertreter erhebliche Nachbesserungen für notwendig.

Kaum Gebote von Bioenergie-Neuanlagen

Im Zuge der ersten Ausschreibung für Biomasseanlagen gingen insgesamt 33 Gebote ein. Dabei lag das Gebotsvolumen mit 40,9 Megawatt (MW) deutlich unter dem Ausschreibungsvolumen von 122,4 MW, so die Bundesnetzagentur. Da neun Gebote mit einer Leistung von 13,4 MW nach BNetzA-Angaben unter anderem aufgrund von Formfehlern nicht berücksichtigt werden konnten, reduziert sich das Zuschlagsvolumen auf 24 Projekte mit einem Gebotsumfang von 27,6 MW. Auffällig ist, dass von den bezuschlagten Geboten lediglich vier auf Neuanlagen, die übrigen 20 aber auf Bestandsanlagen entfallen. Grund ist die Verfahrensbesonderheit, dass auch Bestandsanlagen an der Ausschreibung teilnehmen konnten. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert aller Gebote liegt bei 14,30 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh). Für Neuanlagen ergibt sich ein mittlerer Zuschlagswert von 14,81 ct/kWh. Bestandsanlagen haben im Mittel einen Zuschlagswert von 14,16 ct/kWh erhalten.

Ausschreibungen für viele Bestandsanlagen derzeit unattraktiv

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) sehen die Ursache für die geringe Beteiligung an der Ausschreibung zum einen in den relativ niedrigen Gebotshöchstwerten, insbesondere bei Neuanlagen. Zudem sei es derzeit für Bestandsanlagen, deren Vergütungszeitraum erst Ende 2021 oder später endet, unattraktiv, sich bereits früher an einer Ausschreibung zu beteiligen, so die Verbände in ihrem Statement. Solche Anlagen würden im Falle einer Inbetriebnahme nach Ausschreibungszuschlag auf einen Teil ihrer bisherigen und in aller Regel höheren EEG-Vergütung verzichten.

Verbände mahnen Anpassung des Ausschreibungsdesigns an

Für die nächste Ausschreibungsrunde sehen die Verbände einen erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Ausschreibungsdesign und schlagen in einem gemeinsamen Positionspapier für die nächste Ausschreibung eine Reihe von Anpassungen vor. So soll z.B. der Ausschreibungsturnus erhöht, der Gesamtvergütungszeitraum für Bestandsanlagen in der Ausschreibung nicht gekürzt und eine Angleichung der Gebotshöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen vorgenommen werden. Der wertvolle Beitrag, den Bioenergieanlagen heute für die Stabilität des Energiesystems leisten, werde verloren gehen, wenn die nun gemachten Erfahrungen nicht Eingang in die nächste Ausschreibungsrunde finden, so die Verbände. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasse findet erst wieder im September 2018 statt. Das in dieser Runde nicht genutzte Ausschreibungsvolumen wird auf das Volumen im nächsten Jahr aufgeschlagen.

© IWR, 2017


20.09.2017

 



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