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PNE AG gibt Sonderabschreibung auf Offshore Projekte bekannt

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Cuxhaven - Die PNE AG nimmt Wertberichtigungen auf drei von fünf an einer Verfassungsbeschwerde beteiligten Offshore-Gesellschaften aufgrund einer bilanziellen Neueinschätzung vor. Das hat vor allem bilanztechnische Gründe.

Die PNE AG ist davon betroffen, dass einzelne Offshore Windprojekte in der Ausschließlichen Wirtschaftszone nach dem aktuellen Stand des Flächennutzungsplans voraussichtlich nicht realisiert werden können. DAs führt zu einer Sonderabschreibung in Höhe von 10,8 Mio. Euro für 2018. PNE rechnet sich mit der eingelegten Verfassungsbeschwerde gute Aussichten auf Schadensersatzansprüche in gleicher Höhe aus. Das hat vor allem bilanztechnische Folgen.

Sonderabschreibung auf Offshore Projekt-Vorräte notwendig
Von den Wertberichtigungen betroffen sind die Offshore-Projekte Jules Verne, Nautilus und Nemo in der Zone 4 der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Die Vermögenswerte sind bisher als Projekt-Vorräte bilanziert. Hintergrund für die jetzige Neueinschätzung der Projektvorräte im Konzern ist der am 31. Januar 2019 letztmalig erörterte Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019, teilte PNE mit. Dieser weist in Zone 3 perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW Offshore Windkraftleistung einen erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie über 17 GW vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die Realisierung der Projekte Atlantis II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Von den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4 bislang nicht betroffen. Daher ist es auf Basis der derzeitigen regulatorischen Vorgaben für die Offshore-Projekte Jules Verne, Nautilus und Nemo, die in Zone 4 liegen, weniger wahrscheinlich geworden, von einer Realisierung auszugehen, was Anlass für die jetzt erfolgte bilanzielle Neueinschätzung mit einer Ergebnisbelastung von 10,8 Mio. Euro ist.

Ergebnis: Schadenersatzanspruch erst nach rechtskräftiger Entscheidung
Die PNE AG geht weiterhin davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde für alle fünf Offshore-Projekte erfolgreich sein wird. Im Erfolgsfall würde sich dann nach derzeitiger Einschätzung für die drei betroffenen Projekte Jules Verne, Nautilus und Nemo ein ergebniswirksamer Schadensersatzanspruch in Höhe von 10,8 Mio. Euro ergeben. Dieser kann jedoch bilanztechnisch nicht innerhalb des Vorratsvermögens bilanziert werden. Ergebniswirksam wird der Schadenersatz erst dann, wenn eine entsprechende rechtskräftige Entscheidung vorliegt.

PNE erreicht EBITDA-Guidance für 2018 nicht
Infolge der bilanziellen Anpassungen für 2018 wird die Guidance für das Konzern-EBITDA von 20 – 26 Mio. Euro und die Guidance für das Konzern-EBIT von 10 – 16 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 nicht erreicht, teilte die PNE AG mit. Im Konzern wird die PNE AG unter Berücksichtigung der Wertminderungen für das Geschäftsjahr 2018 ein EBITDA von rund 16,5 Mio. Euro und ein EBIT von rund 7,8 Mio. Euro ausweisen (vorläufige Zahlen). Operativ, das heißt bereinigt um diesen nicht Cash wirksamen Sondereffekt hat die PNE AG das obere Ende ihrer Guidance sowohl beim EBITDA (rund 27,2 Mio. Euro) als auch beim EBIT (rund 18,5 Mio. Euro) jeweils übertroffen.

© IWR, 2019


11.03.2019

 



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