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BNetzA initiiert Maßnahmenpaket zur Stärkung der Bilanzkreistreue

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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat eine Konsultation zu Maßnahmen zur Stärkung einer ausgeglichenen Systembilanz im deutschen Stromnetz gestartet. Anlass ist die teils deutliche Unterdeckung der deutschen Regelzone an drei Tagen im Juni.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat alle Marktakteure vor dem Hintergrund der Engpässe am Regelenergiemarkt eine Anpassung der Berechnungsmethode initiiert und alle Marktakteure zur Bilanztreue aufgefordert. Bei Verstößen soll künftig die Kündigung des Bilanzkreisvertrages möglich sein. Die BNetzA kündigt hat für den Fall des Verdachtes von Manipulationen von Energieprognosen zudem die Einleitung von Aufsichtsmaßnahmen angekündigt.

Kurzfristige Maßnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue
Am 06. 12. und 25. Juni 2019 ist eine deutliche Unterdeckung im deutschen Stromsystem aufgetreten. In Kooperation mit europäischen Partnern ist es den deutschen Übertragungsnetzbetreibern allerdings gelungen, das System zu stabilisieren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat vor diesem Hintergrund ein Verfahren eingeleitet, um kurzfristig strukturelle Maßnahmen umzusetzen. Es ist beabsichtigt, die Berechnungsmethode zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises u.a. durch Verschärfung bestehender Strafzahlungen anzupassen. Zudem hat die BNetzA die ÜNB aufgefordert, einen Reformvorschlag zur Berechnung des Ausgleichsenergiepreises zur Genehmigung bei der Bundesnetzagentur vorzulegen. Dieser Preis soll durch eine Kopplung an einen geeigneten Börsenpreisindex Anreize zur Ausnutzung von Preisunterschieden beseitigen.

Systemgefährdende Marktspekulationen durch Leerverkäufe sollen verhindert werden - BNetzA droht mit Kündigung von Verträgen
Die Marktteilnehmer sollen zudem zu einem früheren verbindlichen Ausgleich ihrer Bilanzkreise verpflichtet werden, um systemgefährdende Leerverkäufe kurz vor der physischen Erfüllung zu verhindern. Schließlich soll eine schnellere Ursachenermittlung durch eine beschleunigte Übermittlung bestimmter Messwerte an die Übertragungsnetzbetreiber ermöglicht werden.

Angesichts der Vorfälle im Juni 2019 hat die BNetzA alle Marktakteure zudem zur sorgfältigen Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten aufgefordert. Jedes einzelne Unternehmen, das als Stromversorger oder -händler zum bilanziellen Ausgleich seiner Strommengen verantwortlich ist, ist verpflichtet, sich zu jedem Zeitpunkt bilanztreu zu verhalten. Bei pflichtwidrigem Verhalten eines Bilanzkreisverantwortlichen sind die ÜNB gehalten, vertragliche Sanktionen zu ergreifen, so die BNetzA. Dies könne im äußersten Fall die Kündigung des Bilanzkreisvertrages beinhalten. Ergänzend dazu behält sich die Regulierungsbehörde vor, bei Verdacht auf bewusste Manipulation von Energieprognosen oder verbotswidrige Arbitragegeschäfte auf den Ausgleichsenergiepreis Aufsichtsmaßnahmen einzuleiten.

Next Kraftwerke mit Klage gegen Mischpreisverfahren erfolgreich
Das Änderungen am Verfahren zur Ermittlung des Preises für Ausgleichsenergie vorgenommen werden müssen, ist spätestens seit der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf klar. Am Montag dieser Woche (22.07.2019) hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt aufgehoben wird. Damit hat das Gericht der Klage des Stromhändlers Next Kraftwerke entsprochen, der nach der Einführung im Juli 2018 mit anderen Marktakteuren gegen das Mischpreisverfahren geklagt hat. Nach Ansicht von Next Kraftwerke wird die Regelenergie durch das Mischpreisverfahren als Stromreserve entwertet. Teilweise ist es für Marktakteure auf dem Strommarkt sogar billiger, einfach die Reserve in Anspruch zu nehmen als den Strom am normalen Markt (Intradaymarkt) einzukaufen. Wenn dann tatsächlich die Reserveleistung benötigt wird, fehlt die Kraftwerksleistung (Strommangel) und die Preise schießen in die Höhe, so Next Kraftwerke.


© IWR, 2019


25.07.2019

 



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