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Bundeskabinett beschließt Strukturstärkungsgesetz

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Berlin - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch (28.08.2019) das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ beschlossen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Forschungsministerin Anja Karliczek zeigen sich zufrieden.

Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ setzt die Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für eine in die Zukunft gerichtete Gestaltung der Kohlereviere aus Sicht der Bundesregierung um. Das Gesetz kann jedoch erst in Kraft treten, wenn auch das Kohleausstiegsgesetz verkündet wird.

Altmaier: Gesetz stellt Weichen für erfolgreichen Strukturwandel
Das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen sieht vor, dass die vom Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Braunkohleregionen zur Unterstützung des Strukturwandels Finanzhilfen bis zum Jahr 2038 von bis zu 14 Milliarden Euro (Mrd. Euro) für besonders bedeutsame Investitionen erhalten. Die Regionen können die Mittel in unterschiedlichen Bereichen verwenden, u.a. für die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und der der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder beim Umweltschutz und der Landschaftspflege. Weitere Einzelheiten sollen in einer Verwaltungsvereinbarung mit den betroffenen Ländern geregelt werden.

Des Weiteren unterstützt der Bund die Regionen in seinem Zuständigkeitsbereich mit bis zu 26 Mrd. Euro durch zusätzliche Maßnahmen. Dazu zählen z.B. die Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen. Zudem will der Bund die Verkehrsinfrastrukturen der Regionen stärker und schneller ausbauen. Ein neu geschaffenes hochrangiges Bund-Länder-Gremium unter Vorsitz des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) soll dabei eine zentrale Rolle übernehmen und einen zügigen Projektfluss gewährleisten. Zusätzlich sollen die Regionen durch ein neues Förderprogramm „Zukunft Revier“ unterstützt werden, das aktuell vom BMWi erarbeitet wird.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts. Das Gesetz stelle die Weichen dafür, Hilfen schnell fließen und ein erfolgreicher Strukturwandel gelingen könne. Gleichzeitig wolle die Bundesregierung solle durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Förderung von Forschung und Innovationen entscheidend für erfolgreichen Strukturwandel
Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Förderung von Forschung, Bildung und Innovationen, um zukunftsträchtige Felder zu erschließen. Für diesen Bereich trägt das Bundesforschungsministerium (BMBF) die Verantwortung.

In einem ersten Schritt sind nach Angaben von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek mehr als 600 Millionen Euro für elf konkrete Forschungs- und Innovationsinitiativen in den Revieren eingeplant. Sie betreffen eine Reihe von Zukunftsbereichen, von der Weiterentwicklung der Künstlichen Intelligenz über die Erforschung erneuerbarer Energien bis hin zur Förderung der Bioökonomie. Zu den Maßnahmen zählen neue Forschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft, die den lokalen Unternehmen Kooperationsmöglichkeiten und Chancen zur Erforschung und Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen bieten sollen. Weitere Fördermaßnahmen sind für die nächsten Jahren auf der Agenda, um in allen betroffenen Regionen den Strukturwandel weiter voranzutreiben.

„Die verstärkte Förderung von Forschung und Innovationen ist von entscheidender Bedeutung, um den Strukturwandel positiv gestalten zu können“, so Karliczek. Es gehe in Kohlerevieren nicht allein darum, den Verlust eines Wirtschaftszweiges auszugleichen, sondern eine starke Wirtschaft mit Zukunft zu gestalten. Die betroffenen Regionen sollen dadurch besser dastehen als momentan, so Karliczek weiter.

Kopplung des Strukturänderungsgesetzes an Gesetz zum Kohleausstieg
Das Inkrafttreten des ist allerdings an ein weiteres Gesetz geknüpft. Nach Artikel 4 des „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ tritt das Gesetz erst am Tag nach der Verkündung des Kohleausstiegsgesetzes in Kraft. Das bedeutet, dass die vorgesehenen Mittel erst freigegeben werden können, wenn sich Bundesregierung und Kraftwerksbetreiber auf einen Abschaltplan der Kraftwerke geeinigt haben. Für das Kohleausstiegsgesetz liegt bislang allerdings noch nicht einmal ein Entwurf vor.

© IWR, 2019


28.08.2019

 



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