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Verbände: UMK-Beschluss für Artenschutzstandards beim Windenergie-Ausbau nicht ausreichend

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Wiesbaden - Seit Jahren bremsen eine unsichere Rechtslage und eine fehlende Standardisierung bei Artenschutz-Regelungen den Ausbau der Windenergie erheblich aus. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichert Behörden, Vorhabenträger und Gerichte. Das soll sich nun ändern.

Eine zentrale Herausforderung bei der Genehmigung von Windenergieprojekten an Land ist der Artenschutz. Langwierige Genehmigungsverfahren, in denen u.a. Artenschutzbelange durch die zuständigen Behörden in den Ländern unterschiedlich bewertet werden, haben dazu geführt, dass der Ausbau Onshore extrem zurückgegangen ist. Das soll sich mit dem Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) für einheitliche Artenschutzstandards künftig ändern. Das ist zu wenig, sagen die Energieverbände.

UMK verabschiedet Standard-Bewertungsrahmen für Prüfung des Tötungsrisikos von Brutvögeln
Die Umweltministerkonferenz hat als Fachministerkonferenz für Umweltpolitik vor dem Hintergrund der Ausbaumisere bei der Windenergie an Land erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf kollisionsgefährdete Vögel beschlossen. Mit dem „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) – Signifikanzrahmen“ will die UMK den Untersuchungsumfang bedarfsgerecht reduzieren und den zuständigen Planungs- und Genehmigungsbehörden einen verlässlichen Rahmen an die Hand geben, über den die Verfahren beschleunigen werden können. Ziel ist es, mehr Klarheit zu schaffen und dadurch Genehmigungsverfahren transparenter zu gestalten und zu beschleunigen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt UMK-Maßnahme: „Der Beschluss ermöglicht ein rechtssicheres Vorgehen, das weiterhin den Artenschutz beim notwendigen Windenergieausbau berücksichtigt. Das ist eine gute gemeinsame Basis, um nun die Länderregelungen entsprechend anzupassen bzw. erstmalig aufzustellen“, sage Schulze. Ebenso wichtig sei ihr, dass auch zum Repowering von Windenergieanlagen weitere Lösungsvorschläge gemeinsam mit allen Beteiligten entwickelt werden, um die Verfahren zu erleichtern, so Schulze, die auch ankündigte, die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und Windenergiebranche über den aktuellen Beschluss hinaus fortzusetzen.

Energieverbände Beschluss zum Signifikanzrahmen weiterhin unzureichend
Die Energieverbände BDEW, BEE, BNE, BWE, VDMA und VKU begrüßen mit Blick auf eine Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus zwar den Austausch zwischen Bund und Ländern unter Einbeziehung der Energie- und Umweltverbände. Aus ihrer Sicht stellt der von der UMK beschlossene Signifikanzrahmen aber noch keinen praxistauglichen Prüfrahmen dar. Damit leiste das Papier auch keinen nennenswerten Beitrag dazu, die entscheidenden Hindernisse aus dem Weg zu räumen, und sei weiterhin unzureichend, so die Verbände. Es fehlen nach wie vor die dringend notwendigen, bundesweit einheitlichen Regelungen, die sich an der vorhandenen Rechtsprechung sowie festgelegten, wissenschaftlichen Kriterien orientieren. Konkrete Vorschläge für einen praxistauglichen Prüfrahmen, der Verlässlichkeit und Planbarkeit schafft, liegen von Seiten der Energiewirtschaft auf dem Tisch, so die Verbände.

Als positiv werden die Verbände, dass die Umweltminister die Notwendigkeit der weiteren Ausgestaltung erkannt und zu diesem Zweck eine Bund-Länder-AG mit Beteiligung der Verbände einberufen haben. Dabei müsse am Ende des Tages eine rechtsverbindliche Regelung gefunden werden, um Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie spürbar zu verbessern.


© IWR, 2020


16.12.2020

 



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