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ÜNB legen Entwurf des Netzentwicklungsplans 2035 vor

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Berlin - Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2035, Version 2021 (NEP 2035) veröffentlicht. Darin zeigen sie den aus ihrer Sicht benötigten Netzausbau für die nächsten Jahre auf.

Die ÜNB 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2035 in der Version 2021 vorgelegt. Damit beginnt eine vierwöchige öffentliche Konsultation, an der bis zum 28. Februar 2021 online, per E-Mail oder schriftlich teilgenommen werden kann. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen e.V., Ingbert Liebing, fordert die Bundesregierung dazu auf, die Erkenntnisse des NEP zu nutzen.

Ausbaubedarf des Höchstspannungsnetzes wird aufgezeigt
Der NEP 2035 (2021) blickt in drei Szenarien erstmalig auf das Jahr 2035 und im Ausblick auf das Jahr 2040 und zeigt den Netzentwicklungsbedarf für die Stromversorgung in Deutschland auf. Bezogen auf den Bruttostromverbrauch beträgt der für die Analysen angenommene Anteil der erneuerbaren Energien zwischen 70 und 74 Prozent im Jahr 2035 und 76 Prozent im Jahr 2040. Gemäß NEP 2035 (2021) ist die Windenergie der zentrale erneuerbare Energieträger der Energiewende. In allen drei Szenarien des NEP nimmt die Windenergie den größten Anteil am Energiemix ein, insbesondere die Stromerzeugung in Nord- und Ostsee gewinnt erheblich an Bedeutung. Bei der Photovoltaik erwarten die ÜNB einen starken Anstieg der installierten Leistung und damit einhergehend der Erzeugung.

Um die energie- und klimapolitischen Vorgaben zu erreichen, sind gemäß ÜNB-Analysen insbesondere Netzverstärkungs-, aber auch -ausbaumaßnahmen erforderlich. Ein Großteil der Vorhaben ist bereits im Bundesbedarfsplan 2021 (BBP 2021) enthalten. Das Startnetz enthält 3.640 km AC-Leitungsmaßnahmen und 2.580 km DC-Leitungsmaßnahmen. Im Zubaunetz umfassen die Maßnahmen zwischen 3.560 und 3.685 km AC-Leitungen, überwiegend als Netzverstärkungen, und zwischen 1.855 und 2.385 km DC-Leitungen im Jahr 2035, davon ein Großteil Offshore-Netzanbindungen. In den Szenarien A und B 2035 sind über den BBP 2021 hinaus rund 800 km AC- und DC-Maßnahmen erforderlich, im Szenario C 2035 sind es rund 1.450 km.

Das geschätzte Investitionsvolumen für die vorgeschlagenen Maßnahmen an Land liegt zwischen 72 und 76,5 Mrd. Euro. In dieser Summe sind bereits die Investitionen für das sogenannte „Startnetz“ enthalten, d.h., Maßnahmen, für die bereits ein Planfeststellungsverfahren eröffnet wurde oder in Kürze eröffnet wird, die bereits planfestgestellt oder im Bau sind.

Über die Szenarien
Am 26. Juni 2020 hat die Bundesnetzagentur den Szenariorahmen für den NEP 2035 (2021) genehmigt und veröffentlicht. In diesem Szenariorahmen werden Annahmen zur Energielandschaft in den Jahren 2035 und 2040 getroffen: Drei Szenarien blicken auf das Jahr 2035 und ein Szenario bildet die Entwicklung bis in das Jahr 2040 ab. Alle Szenarien gehen von dem Ziel aus, dass die Stromerzeugung in Deutschland im Jahr 2050 nahezu klimaneutral ist. In allen Szenarien wird ein steigender Stromverbrauch angenommen. Dieser ergibt sich unter anderem aus der zunehmenden Elektrifizierung im Wärme- und Verkehrssektor sowie aus der zunehmenden Nutzung von Power-to-X-Technologien. Auch strombasierte Dekarbonisierungen im Industriesektor und der durch die Digitalisierung bedingte Mehrbedarf an IT-Rechenleistung tragen dazu bei.

VKU-Forderung: NEP-Erkenntnisse nutzen
Für den Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, sind die von den ÜNB erarbeiteten Erkenntnisse auch für energiepolitische Fragen, die über den Netzausbau hinausgehen, äußerst wichtig. „Die ÜNB nehmen je nach Szenario für 2035 einen Stromverbrauch von 650 -700 TWh an. Davon werden über 70 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt. Die Berechnungen der ÜNB bieten damit eine gute Basis, an der sich die Bundesregierung bei der Erhöhung der Ausbaupfade für erneuerbare Energien orientieren sollte. Nur so kann sie die Forderung des Bundestags nach einer Neuberechnung seriös erfüllen“, betont Liebing.

Angesichts des von den ÜNB in allen NEP-Szenarien vorgesehenen signifikanten Neubaus von Gaskraftwerken wird für Liebing darüber hinaus deutlich, wie dringend nötig die Debatte über einen vernünftigen Investitionsrahmen für gesicherte Kapazitäten - etwa in Form von genügend Anreizen im KWKG und eines funktionierenden Marktdesigns jenseits des energy-only-Marktes - ist.

Liebing verweist zudem darauf, dass der Ausbaubedarf im NEP unter der Annahme erstellt wurde, dass bei flexiblen Verbrauchern wie Wärmepumpen und Elektroautos Lastspitzen eingesenkt werden. „Um volkswirtschaftliche Kosten zu vermeiden und die Planbarkeit des Netzausbaus zu gewährleisten, sollte das Bundeswirtschaftsministerium den vor kurzem kassierten Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes auf den Weg bringen“, so Liebing.


© IWR, 2021


02.02.2021

 



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