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EnWG- und EEG-Reform: Sachverständige äußern im Wirtschaftsausschuss Kritik

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Berlin - Im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie stand gestern (07.06.2021) eine Anhörung mit Sachverständigen zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf der Agenda. Die Pläne stoßen auf Kritik, es gibt viele kritische Anmerkungen.

Gestern hat im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie eine Anhörung zu aktuellen energierechtlichen Schwerpunktthemen stattgefunden. Auf der Tagesordnung standen die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG), eine Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein EEG-Sofortmaßnahmegesetz. Die Pläne der Bundesregierung stoßen bei den geladenen Sachverständigen zum Teil auf erhebliche Kritik.

BDEW: Das Tempo beim Umbau der Energieversorgung muss drastisch erhöht werden
Die als Sachverständige geladene Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae kritisierte, dass die im EEG 2021 festgelegten Ausbauziele den tatsächlichen Bedarf an Erneuerbaren Energien, der sich aus dem European Green Deal und dem neuen Klimaschutzgesetz ergibt, nicht mehr abbildeten. „Eine Anhebung des Erneuerbaren-Ausbauziels auf mindestens 70 Prozent ist notwendig“, so Andreae. Aber Ziele zu setzen allein reiche nicht aus, fordert Andreae bis 2030 einen Zubau von mindestens 100 Gigawatt (GW) Wind-Onshore und mindestens 150 GW Photovoltaik mit den richtigen Maßnahmen. Hierzu gehörzen eine Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Ausweisung zusätzlicher Flächen für Windräder und PV-Anlagen.

„Um grünen Strom zu speichern sowie Erzeugung und Nachfrage auszugleichen, sind zudem leistungsfähige Speicherlösungen erforderlich. Die hierzu im Entwurf der EnWG-Novelle vorgesehenen Regelungen gehen aus unserer Sicht nicht weit genug“, so Andrea. Es müsse langfristig verhindert werden, dass gespeicherter Strom doppelt mit Entgelten belastet wird - einmal bei der Einspeisung in den Speicher und ein zweites Mal bei der späteren Nutzung durch den Stromkunden. Notwendig sei deshalb eine unbefristete Entgeltbefreiung für die Energie, die Speicher aus dem Stromnetz beziehen und die sie zeitlich verzögert wieder in das Netz einspeisen.

„Auch beim Thema „Nutzen statt Abregeln“ ist die im Entwurf der EnWG-Novelle vorgeschlagene Regelung nicht ausreichend. So können zuschaltbare Lasten beispielsweise Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen nutzen, die sonst aufgrund von Netzengpässen hätten abgeregelt werden müssen“, so Andreae weiter.

VKU: Nur mit gemeinsamen Regulierungsrahmen geht es beim Wasserstoff zügig voran
Der Chef vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Ingbert Liebing äußerte sich insbesondere zur Wasserstoffregulierung. „Die meisten Sachverständigen haben die vom VKU vertretene Forderung nach einer einheitlichen Wasserstoffregulierung bestätigt, die sich mit einem technologieoffenen Wasserstoffbegriff verbindet. Daher darf es auch keine Verengung auf Elektrolyse als dominante Erzeugungsform von grünem Wasserstoff geben“, so Liebing.

Kommunale Netzbetreiber könnten die künftigen Wasserstoffnetze organisch aus der bestehenden (Erd-)Gasinfrastruktur entwickeln. Für Wasserstoff müsse zumeist kein neues Netz erfunden werden. Es reiche, wenn das bewährte Netz ein Upgrade bekomme. „Das ist zwar ein milliardenschweres Investment, wäre aber schneller zu haben und bedeutend günstiger als auf das Experiment zu setzen, eine neue separate H2-Infrastruktur aufzubauen“, so Liebing weiter. Für ein solches pragmatisches Infrastruktur-Upgrade bräuchten kommunale Netzbetreiber Rechts-, Planungs- und damit Investitionssicherheit. Mindestens aber sollte jetzt das Ziel einer integrierten Lösung gesetzlich verankert und von Deutschland gegenüber der EU für die anstehende europäische Regulierung geltend gemacht werden.

Bioenergiebranche: Rahmen für Bioenergie im EEG muss jetzt nachgebessert werden
Zu den Sachverständigen gehörte auch Sandra Rostek, die als Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie die Anliegen der Branche vertreten hat. In ihrer Vorab-Stellungnahme betonen die Bioenergieverbände, dass die Rahmenbedingungen des EEG 2021 für die Bioenergie dringend nachgebessert werden müssen. „Die Klimaziele der Bundesregierung sind nur zu erreichen, wenn die Bioenergie durch eine Stabilisierung und Optimierung des Anlagenparks im Strom- und Wärmesektor ihre Schlüsselrolle übernehmen kann. Der Bundestag ist nun am Zug, den eigenen Anspruch gerecht zu werden und den Rahmen im EEG so zu setzen, dass der Weiterbetrieb tausender Bioenergieanlagen sowie die Errichtung neuer innovativer Anlagen auch möglich wird“, führt Sandra Rostek im Vorfeld der Anhörung des Wirtschaftsausschusses aus.

Insbesondere die erneute Anpassung der Regelungen zum „Flexibilitätszuschlag“, mit dem die Bereitstellung flexibler Leistung aus Biogas honoriert wird, sei unabdingbar für den Fortbestand der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas. In den Verhandlungen zum EEG 2021 war dieser Zuschlag für die zweite Vergütungsperiode von Biogasanlagen gestrichen worden. „Ohne die Gewährung des Flexzuschlags steht nicht nur die Flexibilisierung von Biogas vor dem Aus, sondern der Weiterbetrieb der Anlagen wird generell unmöglich“, so Rostek weiter.

Auch bei dem vom Kabinett vorgelegten Entwurf einer Verordnung für eine Regelung zum Weiterbetrieb von Güllekleinanlagen bestehe noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die Bioenergieverbände kritisieren insbesondere, dass die vom Kabinett vorgeschlagenen Vergütungssätze langfristig keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb ermöglichen.


© IWR, 2021


08.06.2021

 



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