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Monopolkommission fordert Wettbewerb bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff

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Bonn – Die Monopolkommission hat das achte Sondergutachten zum Thema Energie vorgelegt. Sie fordert mehr wettbewerbliche Achtsamkeit der Politik bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoffnetzen.

Im Rahmen der Energiewende entstehen derzeit neue infrastrukturgebundene Energiemärkte. Die Monopolkommission fordert Strukturen, die das volle Potenzial wettbewerblicher Märkte ausschöpft.

Ladesäulen – Mehr Wahlmöglichkeiten notwendig
Ein politisches Ziel ist die Umstellung des Individualverkehrs vom Verbrennungsmotor zum elektrischen Antrieb. Der Erfolg der Elektromobilität setzt jedoch günstige Ladepreise voraus, so die Kommission. Günstige setzt aber eine Konkurrenz von Betreibern der Ladesäulen um Kundinnen und Kunden voraus. Die Analyse der Daten zu ca. 42.000 Ladepunkten zeigt allerdings, dass oftmals einzelne Betreiber hohe Anteile an den Ladepunkten in einzelnen Regionen kontrollieren. Kundinnen und Kunden können sich auch nicht zentral über die Preise der vorhandenen Betreiber beim unmittelbaren Laden ohne Anmeldung – dem sog. Ad-hoc-Laden – informieren, um so gezielter Angebote wahrzunehmen, so die Kritik der Monopolkommission.

Die nächste Bundesregierung sollte deshalb beim Aufbau der Ladeinfrastruktur den Wettbewerb fördern, indem die Förderprogramme eine höhere Förderung vorsehen, wenn die Betreiber der geförderten Ladepunkte in einem lokalen Gebiet weniger als 40 Prozent aller Ladepunkte auf sich vereinen.

Strombörsen – monopolistische Strukturen auflösen
Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien steigt der kurzfristige Handel mit Strom. Die als Strombörsen nehmen hierbei eine wichtige Funktion ein. Fast über den gesamten Handelszeitraum teilen die Strombörsen ihre Handelsbücher. So können Anbieter und Nachfrager, die auf unterschiedlichen Börsen tätig sind, miteinander handeln.
Zum Ende des Handelszeitraums teilt allerdings die in der Gebotszone Deutschland-Luxemburg im kurzfristigen Handel etablierte Strombörse EPEX SPOT ihre Handelsbücher nicht. Gerade zum Ende des Handelszeitraums werde es allerdings für Händler relevant, dass hinreichend Anbieter und Abnehmer zusammenkommen. Die fehlende Teilung der Handelsbücher erschwert es deshalb konkurrierenden Handelsplätzen, ein für alle Stromhändler attraktives Alternativprodukt zu etablieren, kritisiert die Monopolkommission.

Die Monopolkommission empfiehlt daher, die Handelsbücher über den gesamten Handelszeitraum zu teilen.

Wasserstoffnetze flexibel regulieren
Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, in kurzer Zeit eine Wasserstoffwirtschaft in Deutschland aufzubauen. Dazu müssen Wasserstoffleitungen gebaut und Erdgasleitungen für den Transport von Wasserstoff umgewidmet werden. Die zu diesem Zweck eingeführte Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze ist ein erster wichtiger Schritt, bietet dem Regulierer allerdings wenige Möglichkeiten, auf die zu erwartende dynamische Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft angemessen zu reagieren, so die Monopolkommission.

Die Monopolkommission empfiehlt eine aus dem Telekommunikationssektor bekannte dynamische Regulierung, bei der die Bundesnetzagentur die Marktverhältnisse regelmäßig analysieren und die beobachtete Wettbewerbsprobleme ggf. behebt. Die Monopolkommission rät zudem von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz ab. Dies führe nur zur Quersubventionierungen.

© IWR, 2021


02.09.2021

 



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