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Windenergie-Ausschreibung überzeichnet – hohe Börsen-Strompreise lassen EEG-Umlage sinken

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Bonn – Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Windenergie-Ausschreibung an Land zum Gebotstermin 01. September 2021 bekannt gegeben. Erstmals war die Ausschreibung seit längerer Zeit wieder überzeichnet. Doch ein anderer Effekt überlagert derzeit den Windenergie-Markt in Deutschland.

Der Ausbau der Windenergie in Deutschland ist in den vergangenen Jahren schleppend verlaufen. Die Ausschreibungen waren meist unterzeichnet, der Zubau ist weitgehend eingebrochen. Eine Trendwende könnte sich beim Windenergie-Zubau zwar abzeichnen, doch ein anderer Effekt wird zukünftig gravierendere Auswirkungen auf den Betrieb von Windkraftanlagen haben: die gestiegenen Börsen-Strompreise.

Windenergie-Ausschreibung September 2021: Zuschlag für Gebote mit 1.494 MW Leistung
Wie die BNetzA heute mitteilte, war die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. September 2021 das erste Mal seit der Dezemberrunde 2020 wieder überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.492 Megawatt wurden 210 Gebote mit einem Volumen von 1.824 Megawatt eingereicht. Sechs Gebote mussten wegen Formfehlern ausgeschlossen werden. Eine Reduzierung des Ausschreibungsvolumens musste dieses Mal vorab nicht vorgenommen werden, da eine Unterzeichnung anhand der vorliegenden Informationen nicht drohte.

166 Gebote mit einem Umfang von 1.494 MW Windkraftleistung konnten bezuschlagt werden. Die Spannweite der Gebotswerte für die bezuschlagten Gebote reicht von 5,20 ct/kWh bis 5,92 ct/kWh. Der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,79 ct/kWh.

Regional betrachtet entfiel das größte Zuschlags-Volumen auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (401 Megawatt, 43 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (315 Megawatt, 51 Zuschläge) und Niedersachsen (265 Megawatt, 19 Zuschläge).

Die nächste Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land findet am 1. Februar 2022 statt.

IWR zu den Wind-Ausschreibungen: Geringe Preisschwankungen bei den Windenergie-Vergütungssätzen seit 2017
Das Ausschreibungsverfahren für die EEG-Vergütungssätze wurde 2017 mit dem Ziel eingeführt, dass über ein wettbewerbliches Verfahren die EE-Vergütungssätze ermittelt werden sollten. Die Hoffnung auf deutlich sinkende Vergütungssätze war hoch.

„Angesichts des hohen bürokratischen Aufwandes für die Windenergie-Ausschreibungen an Land sind die wettbewerblichen Preiseffekte im Ergebnis seit 2017 bisher allerdings überschaubar“, so IWR-Direktor Dr. Norbert Allnoch in Münster. Bis auf wenige Ausnahmen waren die Windenergie-Ausschreibungen seit 2018 zudem fast immer unterzeichnet. Allnoch: „Abgesehen von einem temporären Preisrutsch von knapp 6 ct/kWh im Mai 2017 auf die bisherige Untergrenze von 3,82 ct/kWh im November 2017 pendeln die Vergütungssätze für den Windstrom seit 2018 bei meist unterzeichneten Ausschreibungen um die 6 ct/kWh.“

Steigende Strompreise an der Börse machen Direktverträge ohne EEG-Vergütung attraktiver und lassen EEG-Umlage sinken
Seit dem Jahr 2020 sind die Strompreise im Großhandel (Spotmarkt) von unter 2 ct/kWh auf aktuell über 8 ct/ kWh und damit wieder auf das Niveau des Jahres 2008 gestiegen. Damit ist das Preisniveau im Großhandel von vor rd. 13 Jahren wieder erreicht.

Der EEG-Strom muss an der Strombörse gesetzlich vorgeschrieben am Spotmarkt verkauft werden. Liegen die Erlöse für den EEG-Windstrom – wie bisher meist zu beobachten - unter den Großhandelspreisen, wird die Differenz zu den in den in der Ausschreibung ermittelten Vergütungssätzen (rd. 6 ct/kWh bei Windstrom) über die EEG-Umlage ausgeglichen. Steigen die Großhandelspreise wie aktuell über diese Marke, dann fallen keine Differenzkosten an, das EEG-Konto wird nicht belastet.

Allnoch:“ Es klingt zwar paradox, aber je höher die Strompreise an der Börse, umso niedriger fällt die EEG-Umlage aus.“ Hält sich das Preisniveau an der Strombörse, so werden Direktverträge zwischen Anlagenbetreibern und Abnehmern immer attraktiver und das EEG-Vergütungssystem verliert dann zunehmend an Bedeutung.

© IWR, 2021


14.10.2021

 



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