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EU-Taxonomie: EU-Parlament sorgt mit grünen Atom- und Gaskraftwerken für Wirbel

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Brüssel, Belgien - Die EU Kommission ist ihrem umstrittenen Ziel, Gas und Atomkraft künftig mit einem grünen Stempel zu versehen, einen großen Schritt nähergekommen. Gegner, die sich gegen eine Aufnahme von Gas und Atomkraft in die EU-Taxonomie ausgesprochen haben, konnten die Pläne der Kommission im EU-Parlament nicht stoppen. Das gesendete politische Signal dürfte in der Praxis fatale Auswirkungen haben und für eine Verwässerung und Beliebigkeit des Nachhaltigkeitsbegriffs sorgen.

Das EU-Parlament hat den politischen Weg für die Aufnahme von Gas und Atomkraft in die EU Taxonomie freigemacht. Investitionen in Gas und Atomkraft gelten damit künftig in der EU - unter bestimmten Voraussetzungen - als nachhaltig. Die notwendige Stimmenzahl für einen Stopp des Klimalabels wurde deutlich verfehlt. Eine Prüfung durch Gerichte wird aber wohl noch folgen, Klagen sind bereits angekündigt.

Abgeordnete sprechen sich mehrheitlich für EU-Taxonomieregeln aus
Das EU-Parlament hat gestern (06.07.2022) die Einstufung von Erdgas- und Kernergieaktivitäten als umweltverträglich im Rahmen der EU Taxonomie gebilligt. Ein entsprechender Gegenantrag kam nicht durch. Nun können Erdgas- und Atomenergieaktivitäten unter bestimmten Bedingungen in die Liste der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten nach der sogenannten EU-Taxonomie aufgenommen werden.

Insgesamt hätten mindesten 353 der 705 Abgeordneten gegen die Einstufung von Atomenergie und Erdgas als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie stimmen müssen. Letztendlich haben sich lediglich 278 Abgeordnete für einen Stopp des grünen Siegels ausgesprochen, 328 Abgeordnete votierten gegen den Stopp und 33 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Wenn bis zum 11. Juli 2022 weder das Parlament noch der Rat den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung ablehnt, tritt er am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt auch ab dann.

EU-Kommission: Gas und Atom mit wichtiger Rolle für Energiewende
Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass private Investitionen in Erdgas- und Atomkraftaktivitäten beim ökologischen Wandel eine Rolle spielen. Deshalb hat sie in dem delegierten Rechtsakt zur Klima-Taxonomoie vorgeschlagen, bestimmte Erdgas- und Atomkraftaktivitäten als Übergangstätigkeiten einzustufen, die zum Schutz des Klimas beitragen. Diese Aufnahme soll nur vorübergehend sein und ist an bestimmte Bedingungen und Transparenzanforderungen geknüpft.

Zu diesen Bedingungen gehört bei Gaskraftwerken, dass die Lebenszyklus-Emissionen von fossilen Gaskraftwerken einen Schwellenwert von unter 100 g CO2-Äq/kWh für die Energieerzeugung einhalten. Alternativ gilt für Gaskraftwerke, für bis zum 31. Dezember 2030 eine Baugenehmigung erhalten, dass die THG-Emissionen nicht den Schwellenwert von 270 gCO2 Äq/kWh überschreiten oder die THG-Emissionen im Durchschnitt von 20 Jahren Laufzeit nicht höher als 550 kgCO2 Äq/kW Leistung der Anlage liegen. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Energiemenge noch nicht effizient durch erneuerbare Energien erzeugt werden kann oder das Kraftwerk eine bestehende Stromerzeugungsanlage mit hohen Emissionen, die feste oder flüssige fossile Brennstoffe verwendet (z. B. Kohle, Öl oder Gas >270 gCO2ekWh) ersetzt. Zudem müssen die Kraftwerke bis zum 31. Dezember 2035 vollständig auf erneuerbare und kohlenstoffarme Gase umgestellt werden. Die Einhaltung der genannten Kriterien soll regelmäßig überprüft werden.

Weniger konkret sind die Kriterien bei Atomkraftwerken formuliert. Hier heißt es im delegierten Rechtsakt unter anderem, dass es sich um Anlagen mit fortschrittlichen Technologien mit geschlossenem Brennstoffkreislauf (Generation IV) handeln muss. So soll gewährleistet werden, dass Anreize für Forschung und Innovation gegeben werden, die zu einer Verbesserung der Sicherheitsstandards und Minimierung der nuklearen Abfälle abzielen. Zudem sind der Bau und Betrieb neuer Kernkraftwerke auf der Basis der neuesten Technologien (Generation III+) von der EU-Taxonomie erfasst, für die bis 2045 die Baugenehmigung erteilt wurde. Darüber hinaus können Änderungen und Modernisierungen bestehender kerntechnischer Anlagen zwecks Laufzeitverlängerung bis 2040 anerkannt werden. Bis spätestens 2050 muss es zudem einen konkreten Plan für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle geben.

IWR: EU-Taxonomie ist rein politisch motiviert und verwässert eine sachlich-basierte Nachhaltigkeits-Klassifizierung
Das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) kritisiert die offenbar politisch motivierte und zwischen den EU-Mitgliedsstaaten austarierte Entscheidung. „Das Ziel sollte es sein, Finanzprodukte auf der Basis der EU Taxonomie in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit nach Sachkriterien zu kategorisieren. Die aktuelle Entscheidung, Atom- und Gaskraftwerke mit einem grünen Label zu deklarieren, entspringt rein politisch motivierten Länderinteressen und ist ein Orientierungs-Desaster, nicht nur für die Finanzbranche“, so IWR-Direktor Dr. Norbert Allnoch in Münster.

© IWR, 2022


07.07.2022

 



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