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Öko-Institut empfiehlt gestaffelte Solardachpflicht ab 2024 in der EU

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Freiburg - Ein Forschungsteam des Öko-Instituts zeigt in einem Kurzdossier auf, wie die von der Europäischen Kommission im Zuge der Änderung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) geplante Solardach-Pflicht in der gesamten EU beschleunigt werden kann. Die Solarpflicht sollte demnach bereits Ende 2024 starten.

Im Auftrag des Climate Action Network (CAN) Europe haben Wissenschaftler des Öko-Instituts in ihrem Policy Brief eine Reihe von Alternativvorschlägen zur Beschleunigung der von der EU geplanten Solarpflicht veröffentlicht. Grundsätzlich empfiehlt das Öko-Institut, die Solarpflicht in der EU zwei Jahre früher als von der Kommission vorgeschlagen zu starten, d.h. am 31. Dezember 2024 anstelle am 31. Dezembers 2026. So hätten die Mitgliedsstaaten nach der geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie auf EU-Ebene Mitte nächsten Jahres eineinhalb Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Schnelle und gestaffelte Einführung der Solarpflicht
Nach den Vorschlägen des Freiburger Öko-Instituts sollte die von der EU-Kommission geplante Solarpflicht ab Ende 2024, gestaffelt auf möglichst vielen Gebäudetypen sowie auf Parkplätzen innerhalb der EU eingeführt werden. Parallel zur schrittweisen Ausweitung der Pflicht könnten nach Einschätzung des Öko-Instituts die benötigten Handwerker ausgebildet und die Infrastruktur für das Material aufgebaut werden, um Personalengpässe und Spitzen für die Solarindustrie zu vermeiden.

Jedes Gebäude, egal welchen Typs, dessen Dach grundlegend saniert wird, sollte dabei, wie alle Neubauten, direkt von Ende 2024 an zur Installation einer Solaranlage verpflichtet werden. Dies soll nach Ansicht des Expertenteams vom Öko-Institut auch für neue Parkplätze gelten. Der Legislativvorschlag der EU berücksichtigt bisher nicht die Solarinstallation zum Zeitpunkt einer Dachsanierung.

Um den Ausbau der Solarenergie möglichst rasch voranzubringen, empfehlen die Verfasser des Policy Briefs auch den unrenovierten Gebäudebestand in den Fokus zu rücken. Neben den von der EU vorgeschlagenen kommerziellen und öffentlichen Gebäuden sollte die Pflicht auch für Gewerbeimmobilien gelten. Diese Pflicht für unrenovierte Gebäude soll gestaffelt nach Dachgröße und nur für Dächer mit einer verbleibenden Lebenserwartung von mindestens 20 Jahren eingeführt werden. Für bestehende Wohngebäude in Privatbesitz sollen die Mitgliedsstaaten Anreize schaffen, damit die Dächer mit Solaranlagen ausgestattet werden.

Ein europäisches Solardachregister könnte es Immobilienbesitzern nach Einschätzung des Öko Instituts außerdem ermöglichen, ihre Dächer für die Photovoltaikanlagen Dritten zur Verfügung zu stellen.

Empfehlungen zu Solarthermie, Förderung, Bürokratie
Die europäische Solarpflicht sollte nach dem Vorschlag des Öko-Instituts auch solarthermische Anlagen zur Erfüllung der Pflicht zulassen. Da Solarthermie-Anlagen meistens jedoch nur geringe Anteile der Dachfläche belegen, würden sie nur zusammen mit einer PV-Anlage die Solarpflicht erfüllen können.

Aus Sicht des Öko-Instituts sollten alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, möglichst günstige Bedingungen im eigenen Land zu schaffen, damit das gesamte geeignete Dachpotenzial für die Solar-Energieerzeugung genutzt werden kann. Das Öko-Institut empfiehlt daher, dass die Mitgliedsländer Förderprogramme auflegen, darunter auch spezifische Programme für einkommensschwache Haushalte, damit diese an der Energiewende beteiligt werden können.

Der bürokratische Aufwand soll über eine Anlaufstelle, über die alle notwendigen Informationen und Formulare gebündelt werden („One-Stop-Shop“), so gering wie möglich gehalten werden. Um ein Nachsteuern zu ermöglichen, sollen die Mitgliedsstaaten regelmäßig anhand definierter Indikatoren über den Fortschritt des Solarausbaus berichten.


© IWR, 2022


12.10.2022

 



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