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Bundestag beschließt Soforthilfe Gas und AKW-Verlängerung

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Berlin – Der Bundestag hat gestern die Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden und heute auch die AKW-Laufzeitverlängerung beschlossen. Nach dem heftigen Preisanstieg im Laufe des Jahres gehen die Strom- und Gaspreise mittlerweile aber schon wieder deutlich zurück.

In dieser Woche hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger/innen bei den Energiepreisen auf den Weg gebracht. Auch die heftig umstrittene Verlängerung der AKW-Laufzeiten stand zur Debatte.

Soforthilfe Gas – Bund übernimmt Dezember-Abschlag
Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh sollen im Monat Dezember 2022 spürbar entlastet werden. Damit wird der erste Teil der Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022 umgesetzt. Nach Angaben der Bundesregierung wird zudem derzeit intensiv an der Umsetzung der weiteren Entlastungen gearbeitet, konkret der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen, die in einem nächsten Schritt verabschiedet werden sollen.

Die Soforthilfe für Dezember 2022 schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt damit die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr 2023. Basis ist ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert und diesen für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreis errechnet hatte.

Im Bereich Wärme (Fernwärme) erfolgt aufgrund anderer Marktgegebenheiten als bei Gas eine einmalige Entlastung für den Dezember in Form eines pauschalen Betrags. Dieser bemisst sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags, zuzüglich eines Anpassungsfaktors in Höhe von 20 Prozent zur Abbildung von zwischenzeitlichen Preissteigerungen.

Für Mieter, die einen eigenen Gasanschluss und einen Vertrag mit einem Gaslieferanten haben, entfällt die Vorauszahlung für den Dezember 2022. Mieter ohne eigenen Gaszähler zahlen häufig eine monatliche Vorauszahlung, die noch nicht die höhere Preise widerspiegeln. In diesem Fall kommen die höheren Preise erst im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 auf die Mieterinnen und Mieter zu, die im Jahr 2023 erstellt wird. In diesen Fällen sollen Vermietende die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Im Falle einer schon eingeleiteten Erhöhung durch den Vermieter muss der Erhöhungsbetrag im Dezember nicht gezahlt werden, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Das Gesetz soll am 14.11.2022 im Bundesrat abschließend beraten werden und danach schnellstmöglich in Kraft treten.

AKW-Laufzeiten bis 15. April 2023 verlängert
Heute hat der Bundestag noch den temporären Weiterbetrieb der drei verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland beschlossen. Die schon in die Jahre gekommenen Atomkraftwerke Isar 2 (34 Jahre), Emsland (34 Jahre) und Neckarwestheim 2 (33 Jahre) sollen noch mit den vorhandenen Brennelementen bis zum 15 April 2022 Strom produzieren. Von den 661 abgegebenen Stimmen votierten 375 Abgeordnete für die Änderung des Atomgesetzes, dagegen stimmten 216, 70 enthielten sich der Stimme.
Am 25. November 2022 befasst sich der Bundesrat noch mit dem Thema. Es wird allerdings nicht erwartet, dass die Länderkammer hier noch dagegen stimmt.

Preise für Gas und Strom bereits wieder deutlich gesunken
Die Strom- und Gaspreise in Deutschland sind in diesem Jahr aus teils ganz unterschiedlichen Gründen regelrecht explodiert, doch der Preispeak wurde bereits im August 2022 überschritten. Zunächst zogen die Strompreise bereits Ende des Jahres 2021 deutlich an und trieben mehrere Energieunternehmen in die Pleite, als in einem eh angespannten Umfeld weitere französische Atomkraftwerke schlagartig vom Netz genommen werden mussten.

Mit dem Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine sorgte die Verknappung der Gaslieferungen für einen Preisanstieg. Wegen des Merit-Order-Effekts, wonach das teuerste eingesetzte Kraftwerk (Gas) den Strompreis setzt, kletterten in der Folge auch die Strompreise weiter. Mit dem Totalausfall der Nordstream 1 Pipeline erreichten die Strom- und Gaspreise im August 2022 den Höhepunkt.

Doch die Umstellung der russischen Pipeline-Gaslieferungen auf alternative Quellen und ein schnelles Auffüllen der Gasspeicher sowohl in der EU als auch in Deutschland haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Aktuell ist der Preissteigerungseffekt durch den Ausfall von Nordstream 1 schon völlig verpufft, der Preis für den Dezember-Future ist heute (11.11.2022) auf 99 Euro/MWh (Hoch: 354 Euro/MWh, August 2022) gefallen. Auch die Preise für die weiteren Wintermonate Januar bis März 2023 sinken auf breiter Front. In der Folge wird erwartet, dass auch die Strompreise schon bald weiter fallen werden.

© IWR, 2022


11.11.2022

 



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