Schnellerer Ausbau und mehr Akzeptanz für Wind und Solar - Niedersächsischer Landtag verabschiedet Windgesetz
Der Niedersächsische Landtag hat am Mittwoch (17.04.2024) das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll den Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich beschleunigen und die Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort sowie in den Kommunen verbessern, indem diese an der Stromerzeugung jeder neuen Windturbine und jeder Freiflächensolaranlage über eine Akzeptanzabgabe finanziell beteiligt werden.
Regionale Teilflächen für Windenergieausbau werden solidarisch verteilt
Mit dem Gesetz verdoppelt Niedersachsen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Flächen für die Windenergie auf mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche, basierend auf der Potentialstudie des Umweltministeriums. Danach sind 6,2 Prozent der Landesfläche in Niedersachsen unter strenger Beachtung des Naturschutzes grundsätzlich für die Windenergie geeignet.
„Gemäß der Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und zur faireren räumlichen Verteilung wird kein Landkreis überfordert, sondern die regionalen Teilflächen bei maximal vier Prozent Landkreis solidarisch umverteilt“, so Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer. Gleichzeitig werden die Verfahren mit einer Novelle des Raumordnungsgesetzes digitalisiert, beschleunigt und den Kommunen erstmals auch Teilflächenpläne Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm ermöglicht. Damit bleibe Niedersachsen bei der Windenergie spitze und werde seine Ausbauziele zusammen mit den Kommunen erreichen, so Meyer weiter.
Kommunen und Bevölkerung profitieren: im Schnitt 0,3 Cent pro kWh Strom bei Neuanlagen
Mit dem Gesetz werden die Anlagenbetreiber zudem verpflichtet, für jede neue Windenergieanlage oder Freiflächenphotovoltaikanlage, eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Das sind rund 30.000 Euro pro Jahr für jedes neue Windrad. Die Kommunen können den Betrag frei für Naturschutz, soziale, kulturelle Zwecke für Bildung oder zur Stärkung der Daseinsvorsorge verwenden. 50 Prozent der Einnahmen sollen möglichst in den jeweiligen Ortsteilen verwendet werden, wo die Windturbine steht. Einmal im Jahr müssen die Kommunen die Bevölkerung darüber informieren, wofür sie das Geld verwendet haben. „Das kann kostenloser Eintritt im Freibad, die Stärkung des ÖPNV, das Kulturfestival, die Förderung sozialer Einrichtungen oder ein Programm zur Dorfbegrünung sein“, so Energie- und Klimaschutzminister Meyer. „Sie können aber auch bis zu drei Jahre ansparen, wenn sie damit etwa eine Solaranlage oder Wärmepumpe ihrer Kita oder ihres Dorfgemeinschaftshauses finanzieren wollen. Es soll und muss immer der Steigerung der Akzeptanz der Erneuerbaren Energien dienen.“
Neben den Gemeinden müssen die Betreiber der Anlage mit im Schnitt weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt profitieren lassen.
„Diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort ist neu und bundesweit einzigartig“, so der Minister - und zwar zusätzlich zu den 0,2 Cent für die Kommune. Dazu ist ein flexibles Bündel von Ausschüttungen für Bürgerinnen und Bürger möglich: dauerhaft niedrige Strompreise, eine Direktzahlung an die Menschen oder die Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften, Anteilsscheinen, Energiesparbriefen oder Schwarmfinanzierung und Crowdfunding.
Damit gehen im Schnitt 0,3 Cent pro neu erzeugter Kilowattstunde Erneuerbaren Strom an die Kommunen und Menschen vor Ort. Die Betreiber können sich die Abgabe aus den EEG-Anlagen vom Bund aus dem Steuerstopf erstatten lassen.
„Damit fließt eine millionenstarke Wertschöpfung durch den Ausbau von Wind und Sonne in die ländlichen Regionen Niedersachsens. Und das wird die - in den letzten Jahren ohnehin schon gestiegene - Akzeptanz für Windräder nochmal steigern“, fasst der Energie- und Klimaschutzminister zusammen.
© IWR, 2024
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