BSH legt Entwurf zum Flächen-Entwicklungsplan Offshore Windenergie vor – 60 GW Windleistung bis 2037 in Deutschland
Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) sollen erstmals Offshore-Windflächen in der Nord- und Ostsee mit einer Leistung von 60 GW bis zum Jahr 2037 festgelegt werden. Gleichzeitig werden in diesem Verfahren Beschleunigungsflächen auf der Grundlage der Erneuerbaren-Richtlinie der EU gleich mit eingebunden.
Gesamtziel Offshore Windenergie in Deutschland: mehr als 70 GW Offshore Windleistung
Die Offshore Windenergie in Deutschland wird nach dem gesetzlichen Ziel bis zum Jahr 2030 auf 30 GW (30.000 MW) ausgebaut (Stand 2023: 8.500 MW). Mit dem heute (07.06.204) vom BSH vorgelegten Entwicklungsplan für die Offshore Windenergie in Deutschland wird der Zeitraum nach 2030 adressiert. Gleichzeitig zeichnet der Entwurf erstmals die Gebietskulisse vor, mit der das Ziel von mindestens 70 GW Offshore-Windenergie erreicht werden kann, so das BSH.
„Mit dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans setzen wir auf einen beschleunigten Ausbaupfad bis zum Jahr 2035; das gesetzliche Ziel übertreffen wir um 10 GW. Bis zum Jahr 2037 sind es bereits 60 GW“, so BSH-Präsident Helge Heegewaldt. Das gesetzliche Ausbauziel sieht für das Jahr 2035 eine Offshore Windkraftleistung von 40 GW vor, die mit dem neuen FEP-Entwurf deutlich übertroffen wird.
Änderung von Schifffahrtsrouten in Absprach mit den Nachbarländern
Um das erhöhte Ausbauziel der Offshore Windenergie zu erreichen ist die Nutzung von Räumen im Bereich der Schifffahrtroute SN10 notwendig, die die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) zentral quert.
Heegewaldt „Wir haben uns in den vergangenen Jahren zusammen mit den weiteren zuständigen Stellen der Bundesverwaltung intensiv mit unseren dänischen und niederländischen Nachbarn ausgetauscht: Unser gemeinsames Ziel war es, zusätzliche Flächen für die nationalen Offshore-Ausbauziele zu gewinnen und gleichzeitig die Sicherheit und Leichtigkeit der internationalen Schifffahrt zu gewährleisten. Mit dem vorgelegten Plan gelingt es uns, durch die neue Strukturierung der Schifffahrtsrouten zusätzliche Flächen für die Windenergie in einem Umfang von deutlich über 10 GW festzulegen.“
Analog zu den Planungen des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045 (2023) für den Netzausbau auf See und an Land legt die Fortschreibung des FEP die Ausschreibung und Inbetriebnahme von Flächen für die Windenergie auf See bis zum Inbetriebnahmejahr 2037 zeitlich fest und schafft so eine klare Ausbauperspektive bis weit in die 2030iger Jahre.
Ausweisung von Beschleunigungsflächen
Auf der Grundlage des vom Bundeskabinett am 27. März 2024 beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See leitet der FEP-Entwurf die erforderlichen Schritte zur Ausweisung von Beschleunigungsflächen ein. „Wir machen mit diesem Entwurf auch einen Aufschlag für die Ausweisung von Beschleunigungsflächen im Offshore-Bereich und einen Infrastrukturgebieteplan. Damit ist für das laufende Gesetzgebungsverfahren transparent, wie das BSH plant, die vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungen umzusetzen“, erläutert Dr. Nico Nolte, Abteilungsleiter „Ordnung des Meeres“ beim BSH.
Mit der Integration der EU-Erneuerbaren-Richtlinie bereits in dieser laufenden Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans kann das Ausbautempo hochgehalten werden, gleichzeitig wird Transparenz ermöglicht und Planungssicherheit für die Beteiligten geschaffen, so der BSH. Die Ausweisung steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse des laufenden parlamentarischen Verfahrens.
Bis zum 8. Juli 2024 können Behörden und bis zum 8. August 2024 kann die Öffentlichkeit schriftlich zum Entwurf des FEP sowie den Umweltberichten Stellung nehmen.
© IWR, 2024
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