Energiefirmen.de

Branchenportal der Energiewirtschaft

PlanET 4 1280 256

Wichiger Meilenstein: BNetzA erhält von Fernleitungsbetreibern Antrag für Wasserstoff-Kernnetz

© Adobe Stock© Adobe Stock

Bonn - Wasserstoff ist eine wesentliche Säule für eine klimaneutrale Energieversorgung und für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Eine der zentralen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf ist ein gut ausgebautes Wasserstoff-Netz. Der Antrag der Fernleitungsbetreiber soll den Weg dafür ebnen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Antrag der Fernleitungsbetreiber zum Bau des Wasserstoff-Kernnetzes veröffentlicht. Dem vorausgegangen war die beihilferechtliche Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die EU-Kommission. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den jetzt erzielten Zwischenstand als bedeutenden Meilenstein für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft.

BNetzA: Antrag-Einreichung wesentlicher Schritt für Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes
Das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz beinhaltet wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen, die sukzessiv bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Insgesamt sieht der Antrag auf eine Leitungslänge von 9.666 km (davon rund 60 Prozent umzustellende Leitungen) bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 19,7 Mrd. Euro vor.

Das Wasserstoff-Kernnetz bildet den Startschuss für den Aufbau einer deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur. Es soll den Hochlauf für Wasserstoff beschleunigen. Die BNetzA prüft nun, ob das beantragte Wasserstoff-Kernnetz die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Beispielsweise müssen Erzeuger von Wasserstoff, Speicher und große Verbraucher miteinander verbunden sein oder es müssen Zugänge zum europäischen Wasserstoffnetz hergestellt werden.

Nach dem Kernnetz steht eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Wasserstoffinfrastruktur in Form eines zweijährigen Netzentwicklungsplans auf der Agenda, sodass sukzessive weitere Wasserstoffbedarfe und -quellen integriert werden können. Grundlage dafür ist der durch die Fernleitungsnetzbetreiber erstellte Szenariorahmen, der im Herbst durch die Bundesnetzagentur konsultiert wird.

Der Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz basiert auf § 28q Energiewirtschaftsgesetz und soll innerhalb von zwei Monaten von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Für die zügige Prüfung des Antrags wird dieser vom 23.07.2024 bis zum 06.08.2024 durch die Behörde konsultiert. Stellungnahmen zum Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz können bis zum 06.08.2024 abgegeben werden.

BDEW: Antrag zum H2-Kernnetz wichtiges und ehrgeiziges Signal für Industriestandort Deutschland
Mit dem von den Gasnetzbetreibern eingereichten Antrag zum Bau des Wasserstoff-Kernnetzes ist auch aus Sicht des BDEW ein bedeutender Meilenstein für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland erreicht. „Da sinnvollerweise für 60 Prozent des Wasserstoffkernnetzes Leitungen des bestehenden Gasnetzes genutzt und umgestellt werden können, schont dies Ressourcen und beschleunigt den Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Es ist gut, dass die Unternehmen, die den Aufbau des Kernnetzes übernehmen, hier eng abgestimmt vorgehen. Ebenfalls eine gute Nachricht ist, dass die beihilferechtlichen Bedenken ausgeräumt sind“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae.

Der BDEW betont, dass es richtig sei, mit einem ehrgeizigen Kernnetz auf Ebene der Transportleitungen zu starten. Mit Blick auf einen klimaneutralen und zukunftsfesten Industriestandort Deutschland müssen aus BDEW-Sicht im nächsten Schritt die Rahmenbedingungen für die Leitungen vom Kernnetz zum Kunden, die Verteilnetze, festgelegt werden. Derzeit sind rund 1,8 Mio. industrielle und gewerblichen Letztverbraucher an das Gasverteilnetz angebunden - Kunden, die potenziell auch an einer klimaneutralen Wasserstoff-Versorgung interessiert sind, so der BDEW.

Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist es aus der Perspektive des BDEW zudem essentiell, dass die EU-Kommission mit dem Delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff pragmatische praxistaugliche Kriterien für kohlenstoffarmen Wasserstoff vorlegt. „Hierfür muss sich die Bundesregierung einsetzen. Denn jetzt gilt es, die Chancen, die das ehrgeizige Kernnetz bietet, nicht durch unnötige Investitionshemmnisse ungenutzt zu lassen. Im Sinne eines Mengenhochlaufs sollte auch der Delegierte Rechtsakt für grünen Wasserstoff früher als geplant überprüft und bis dahin die Übergangsphase verlängert werden“, fordert Andreae. Diese Herangehensweise biete Potenzial für Kosteneffizienz auch in anderen Bereichen.


© IWR, 2024


24.07.2024

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen