Wirtschaftsministerium stellt Pläne zum Bau wasserstofffähiger Gaskraftwerke vor
Parallel zur Konsultation wird der Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes ausgearbeitet. Auf Basis der Konsultationsergebnisse soll anschließend ein Kabinettbeschluss gefasst und abschließend das parlamentarische Verfahren gestartet werden. Parallel wird dann auch die finale beihilferechtliche Genehmigung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes erfolgen. Erste Ausschreibungen sollen dann ab Anfang 2025 stattfinden.
Kraftwerke: Neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke
Nach den veröffentlichten Plänen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor, wie in einer Dekarbonisierungsmaßnahme der Bau (5 GW) und die Umrüstung bzw. Modernisierung (2 GW) von insgesamt 7 GW (7.000 MW) Gaskraftwerken ausgeschrieben werden könnte. Die Kraftwerke werden später kurzfristig und mit geringem Aufwand auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb umgestellt.
Die Pläne enthalten zudem die geplanten Rahmenbedingungen der Ausschreibungen für 0,5 GW Wasserstoffsprinterkraftwerke, die direkt mit Wasserstoff betrieben werden sollen sowie 0,5 GW Langzeitstromspeicher, d.h. Anlagen, die Strom mittels eines Speichermediums über längere Zeit und in großen Mengen kostengünstig speichern können.
Versorgungssicherheit: Ausschreibungen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten
Im Bereich der Versorgungssicherheit steht die Ausschreibung von steuerbaren Kraftwerkskapazitäten mit einer Leistung von weiteren 5 GW (5.000 MW) im Fokus. Die Ausschreibungen sind auf Gebote für neue Anlagen beschränkt, die Mindestgröße liegt bei 10 MW elektrischer Nennleistung. Mit technischen Anforderungen an einen flexiblen und robusten Anlagenbetrieb sollen die Anlagen gleichzeitig einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten, teilte das BMWK mit.
Für das Jahr 2028 ist dann ein umfassender, operativer Kapazitätsmechanismus vorgesehen. Die im Rahmen der Ausschreibung bezuschlagten Kraftwerke werden dann in geeigneter Weise und unter Ausschluss von Doppelförderungen in den neuen Kapazitätsmechanismus integriert.
BDEW: Wir brauchen mehr Gigawatt
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagt: „Es ist gut, dass nun die Konsultation für das Kraftwerkssicherheitsgesetz startet und der Gesetzentwurf parallel vom BMWK erarbeitet wird. Wir müssen hier zügig vorankommen, damit die Ausschreibungen und damit die konkrete Realisierung von H2-ready- sowie H2-Sprinter-Kraftwerken und Langzeitspeichern endlich beginnen kann. Dafür brauchen die Unternehmen einen verlässlichen Investitionsrahmen.“
Andreae begrüßt die anvisierte Verzahnung der Ausschreibungen mit einem ab 2028 operativen Kapazitätsmechanismus. Dies sei ein absolut notwendiger Baustein für Investitionssicherheit. Die konkrete Ausgestaltung eines Kapazitätsmarkts müsse daher spätestens zu Beginn der Ausschreibungen im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetz vorliegen, damit Energieunternehmen die nötigen Investitionsentscheidungen treffen können.
Aus BDEW-Sicht solle auch die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes bedacht werden. Die KWK leiste ebenso einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie zur Absicherung der Wärmewende.
Zusätzlich müsse endlich Klarheit darüber geschaffen werden, dass das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) mindestens bis Ende 2029 rechtssicher für Investitionen in KWK-Anlagen nutzbar bleibt, so die BDEW-Forderung. Nicht nachvollziehbar sei die Brennstoffverengung auf rein gasförmigen Wasserstoff. Auch die Möglichkeit zum Einsatz von flüssigen Wasserstoffderivaten sollte nach BDEW-Einschätzung offengehalten werden.
© IWR, 2024
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