BBH-Mustervertrag: Kommunale Beteiligung an Windenergie-Erträgen
© Fotolia/AdobeBerlin - Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) hat eine vertragliche Grundlage für die Beteiligung von Kommunen an den Erträgen von Windenergieanlagen an Land erarbeitet. Der Mustervertrag soll dazu beitragen, die Akzeptanz von Windenergie vor Ort zu verbessern, teilte BBH mit.
An der Entwicklung war ein von der FA Wind initiierter Arbeitskreis mit den Spitzenverbänden der Kommunen und Verbänden der Energiewirtschaft beteiligt.
Nach § 36k EEG 2021 dürfen Betreiber von Windenergieanlagen an Land Gemeinden, die von der Errichtung der Windenergieanlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung anbieten. Diese Vereinbarungen können bereits vor der Genehmigung der Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geschlossen werden. Durch den jetzt von der FA Wind herausgegebenen Mustervertrag wird ein Branchen-Standard für diese Vereinbarungen gesetzt.
© IWR, 2024
Job: EWR Aktiengesellschaft sucht Experte Energieabrechnung (m/w/d) Energie-Termin: Hauptversammlung - Nordex SE Erfolgreiches Projekt: Energiequelle feiert Inbetriebnahme des Repowering-Projektes Bad Gandersheim
Quartalszahlen: Tesla bei Umsatz und Gewinn in Q1 2024 im Rückwärtsgang - Aktie legt zweistellig zu
Verkehrswende: Ballard Power erhält weitere Aufträge für Brennstoffzellen-Busse von Wrightbus
Strommarkt: Bundesverband Erneuerbare Energien fordert zügige Vorlage von Reformvorschlägen
Aktie klettert: Plug Power macht Fortschritte beim Ausbau der Wasserstofferzeugung und passt Preise an
Das könnte Sie auch noch interessieren
Tagesaktuelle Solarstrom-Erzeugung in Europa live
Stromtarife-Haushalte vergleichen - strompreisrechner.de
Solarenergie in Deutschland
18.06.2021