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BWE-Forderung: Öffnung von Industrie- und Gewerbegebieten für Windenergienutzung

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Berlin - Der Bundesverband Windenergie (BWE) fordert vor dem Hintergrund der Diskussion um verbindliche Flächenziele in den Bundesländern, die Erleichterung er Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten.

Dazu hat der Verband in einem ersten Aufschlag Änderungsvorschläge für die Baunutzungsverordnung und das Baugesetzbuch vorgestellt. Die Änderungen soll dafür sorgen, dass der Bau von Windenergieanlagen in Gewerbegebieten und anderen sonstigen Sondergebieten erweitert wird. Insbesondere den Stadtstaaten könnten diese Änderungen die Erreichung der Ausbauziele erleichtern, so der BWE.

Zwar besteht bereits die Möglichkeit, dass Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten sowie in anderen Sondergebieten errichtet werden. Die Zulässigkeit ist heute allerdings eine Ausnahme. Daher sollte in der Baunutzungsverordnung ausdrücklich aufgenommen werden, dass erneuerbare Energieanlagen in Industriegebieten und in Gewerbegebieten zulässig sind, so der BWE. Zusätzlich müssten Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen für unzulässig erklärt werden, die bisher die Nutzung von Flächen blockieren oder wesentlich beschränken. „Eine flankierende Klarstellung im Baugesetzbuch kann sicherstellen, dass Gewerbe- und auch sonstige Sonderflächen für Windenergieanlagen nutzbar werden“, so BWE-Präsident Hermann Albers.

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20.06.2022