Emissionshandel: Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Kürzung kostenloser Verschmutzungsrechte
© FotoliaKarlsruhe - Es verstößt nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes sowie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass die im Rahmen des europarechtlichen Emissionshandelssystems ausgegebenen Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen für Betreiber stromproduzierender Anlagen mittlerweile nicht mehr vollständig kostenlos zugeteilt werden und eine zuvor gesetzlich vorgesehene Zuteilungsgarantie nicht verlängert wurde.
Mit dieser Begründung hat die 3. Kammer des Ersten Senats mit heute (18.04.2018) veröffentlichtem Beschluss die Verfassungsbeschwerde einer Anlagenbetreiberin gegen die Kürzung der auf ihr Kraftwerk entfallenden Berechtigungen nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 05. März 2018, 1 BvR 2864/13).
© IWR, 2024
Schwimmende Offshore Windenergie: RWE unterstützt Hafenausbau von A Coruña zur Logistik-Drehscheibe
1,5 Monate kein Atomstrom: Atomkraftwerk Olkiluoto 3 in Finnland fällt noch länger aus
Anträge ab April 2024 möglich: Strompreiskompensation fu?r energieintensive Industrie wird ausgeweitet - kleinere Unternehmen profitieren
Zum 01. April 2024: Bundesnetzagentur vereinfacht Registrierung von Balkonkraftwerken deutlich
Solarstrom vom Stadiondach: SV Darmstadt 98 und Entega nehmen größte PV-Anlage in Darmstadt in Betrieb
Das könnte Sie auch noch interessieren
Stromtarife-Haushalte vergleichen - strompreisrechner.de
Energiejobs-Newsletter mit aktuellen Stellenangeboten
Windenergie in Frankreich - Stromerzeung und Strom-Mix
18.04.2018