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Frist für Betreiber läuft bald ab: Lightguard baut bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen aus

© Light Guard GmbH© Light Guard GmbH

Isernhagen - Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist eine Technologie, mit der die Nächte weitgehend dunkel bleiben und das Blinken von Windenergieanlagen auf ein Minimum reduziert werden kann. Die Lightguard GmbH hat in die Infrastruktur investiert und bisher bereits 450 Transponderempfänger installiert.

Diese Receiver decken mit ihrem Empfangsradius fast ganz Deutschland ab, davon sind 50.000 km2 sind bereits AVV-konform (AVV - Allgemeine Verwaltungsvorschrift) vermessen und zertifiziert, teilte das Unternehmen mit. Auf dieser Fläche können neue BNK-Systeme unverzüglich in Betrieb genommen werden.

Bei der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) wird ein Luftraum überwacht und das Blinklicht der Windkraftanlagen setzt erst dann ein, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Die Signale werden dabei von Transpondern gesendet und empfangen.

„Der Aufbau und die Vermessung dieser Infrastruktur hat sehr lange gedauert. In der vorhandenen Infrastruktur können neue Windparks dafür sehr schnell integriert werden. Man kann es sich ungefähr wie beim Fernwärmeausbau vorstellen“, erklärt Lightguard-Geschäftsführer Willi Lehmann. „Dank gebührt den Projektierern, die uns von Anfang an ihr Vertrauen geschenkt haben.“

Bisher sind 80 Prozent der Windparks, die Lightguard mit BNK ausstattet, bereits vermessen. Diese Parks erhalten somit bald ein Zertifikat und können dunkel geschaltet werden. Das sind an die 3000 Windenergieanlagen.

Weil die Infrastruktur bereits steht, können dort weitere Windparks ohne großen Aufwand eingebunden werden. In den abgedeckten Gebieten ist weder die Installation eines Receivers noch eine Vermessung nötig, so Lightguard. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch erheblich Zeit: „Wer Anlagen hat, die in einem unserer vermessenen Gebiete liegen, kann von uns BNK in acht Wochen erhalten“, so Felix Weiss, Vertriebsleiter bei Lightguard.

Die Frist zur Ausstattung mit BNK läuft Ende des Jahres 2024 ab. Danach drohen hohe Pönalen bei Nichteinhaltung.

© IWR, 2024

06.06.2024