Gerichtsbeschluss: VG Frankfurt stoppt Brennelemente-Export aus Lingen nach Belgien

München - Im Rechtsstreit um den Export von Brennelementen aus Lingen zu den belgischen Atomkraftwerken Doel 1 und 2 hat der Aachener Kläger einen Etappensieg erzielt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (VG Frankfurt) hat den Brennelemente-Export nach Belgien vorläufig untersagt.
Durch die aufschiebende Wirkung der Klage eines Aachener Atomkraftgegners gegen die Genehmigung der Exporte dürfen die Brennelemente seit Monaten nicht geliefert werden. Die EdF-Tochter Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF), die Betreiberin der Brennelement-Fabrik in Lingen, hatte mit zwei Eilanträgen versucht, die aufschiebende Wirkung durch ein Gericht aufheben zu lassen und die sofortige Vollziehbarkeit des Brennelement-Exports durchzusetzen. Das VG Frankfurt hat den Eilanträgen jedoch nicht stattgegeben. Bis zum endgültigen Urteil im Hauptverfahren dürfen die Brennelemente daher nicht geliefert werden.
Ob die Klage im Hauptsacheverfahren überwiegende Aussicht auf Erfolg hat, lässt das Gericht offen. Es sieht jedoch einige Gründe, die für die Zulässigkeit und Begründetheit und damit den letztlichen Erfolg der Klage sprechen. Das Gericht zieht u.a. in Zweifel, dass die Ausfuhrgenehmigung rechtmäßig erteilt wurde. Der Betrieb von Doel 1 und 2 ist nach Urteilen des EuGH und des belgischen Verfassungsgerichtshofs wegen einer fehlenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig, wird aber bis Ende 2022 gerichtlich noch geduldet.
Das die Klage unterstützende Bündnis, bestehend aus Anti-Atom-Initiativen aus Aachen, Bonn, Münster und Lingen sowie der Ärzteorganisation IPPNW und dem Umweltinstitut München, fordert nach dem Beschluss des VG Frankfurt von der Bundesregierung ein sofortiges Moratorium für alle Brennelement-Exporte, insbesondere für solche zu grenznahen Atomreaktoren.
© IWR, 2021
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