Kraft-Wärme-Kopplung: 2G Energy steigert Auftragseingang in Q1 deutlich - Aktiensplit angekündigt
© 2G Energy AGHeek- Die 2G Energy AG, Hersteller von gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen, hat im ersten Quartal 2022 (Q1 2022) neue Aufträge mit einem Volumen von 53,6 Mio. Euro akquiriert. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist dies ein Plus von 15,4 Prozent (Q1 2021: 46,4 Mio. Euro).
Im Hinblick auf das aktuelle Bestellverhalten der Kunden zeigt sich vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs, dass insbesondere der Auftragseingang für BHKW, die mit alternativen Gasen betrieben werden, spürbar anziehe, so 2G Energy CEO Christian Grotholt. Bei Industriekunden, die gewöhnlich an Erdgas betriebenen BHKW Interesse haben, zeige sich dagegen andererseits eine gewisse Zurückhaltung, obwohl sich die Wirtschaftlichkeit von KWK Anwendungen bei steigenden Preisen für Erdgas und Elektrizität oftmals verbessere, so Grotholt weiter.
Wie das KWK-Unternehmen weiter mitteilt, haben Vorstand und Aufsichtsrat auf Basis des im Geschäftsjahr 2021 erzielten Bilanzgewinns in Höhe von 9,2 Mio. Euro beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 03. Juni 2022 für das zurückliegende Geschäftsjahr eine gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent erhöhte Dividende in Höhe von 50 Cent pro Aktie vorzuschlagen. 2G zahlt damit seit Beginn der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2011 jährlich eine Dividende, deren Höhe entweder stabil blieb oder nach oben angepasst wurde.
Der 2G Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats zudem beschlossen, der für den 3. Juni 2022 geplanten Hauptversammlung die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von 4,485 Millionen Euro (Mio. Euro) um 13,455 Mio. Euro auf 17,94 Mio. Euro (§§ 207 ff. AktG) vorzuschlagen. Die Kapitalerhöhung soll durch die Ausgabe von 13,455 Mio. neuen, auf den Inhabern lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie durchgeführt werden, so dass auf je eine alte Aktie drei neue Aktien ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind, vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung der Hauptversammlung, ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt.
Dabei ergeben sich weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den Aktiensplit Änderungen für die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre an der 2G Energy AG. Im Falle der Annahme der Beschlussvorschläge durch die Hauptversammlung und Eintragung der Satzungsänderungen in das Handelsregister werden automatisch für jede bestehende Aktie drei neue Aktien ausgegeben, teilte das Unternehmen mit.
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