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Nächtliches Blinken Windkraftanlagen: VSB Service erhält BNK-Auftrag von Stadtwerke Tübingen

© Stadtwerke Tübingen, Camdragon © Stadtwerke Tübingen, Camdragon

Dresden - Die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen ist ab Mitte 2021 gesetzlich Pflicht. Damit blinken Windkraftanlagen nachts nur noch, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt einem Windpark nähert.

Das kommunale Versorgungsunternehmen Stadtwerke Tübingen stattet jetzt als Betreiber von Ökostromanlagen sein komplettes Portfolio mit der neuen Technik aus. VSB koordiniert für die Betreibergesellschaften die Nachrüstung einer transponderbasierten BNK-Lösung für deutschlandweit 13 Windparks.

„Wir freuen uns, die Stadtwerke Tübingen bei der Nachrüstung eines BNK-Systems zu unterstützen und damit die Frist des Gesetzgebers einzuhalten. Als Betriebsführer nehmen wir unseren Kunden diese Arbeit ab und sorgen für einen reibungslosen Ablauf“, erklärt Gerrit Schmidt, Geschäftsführer VSB Service GmbH.

Derzeit prüft VSB die zugelassenen und ISO zertifizierten BNK-Systeme, um das optimale Technikpaket für die Anforderungen der Stadtwerke Tübingen zu finden. Parallel dazu läuft die Behördenabstimmung an in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen und Niedersachsen für die Anerkennung der Nachrüstung im Rahmen der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. In den 13 Windparks mit zusammen 90 MW installierter Leistung stehen Anlagen der Hersteller Vestas, Enercon, Nordex und Senvion.

Die VSB-Gruppe mit Hauptsitz in Dresden ist ein Komplettanbieter im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das Kerngeschäft liegt in der nationalen und internationalen Projektentwicklung von Wind- und Photovoltaikparks, deren Betriebsführung und Instandhaltung sowie dem Betreiben eigener Parks.

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24.09.2020