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Rechtsgutachten: Bürokratie blockiert gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen

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Düsseldorf - Die aktuelle Gesetzeslage macht es Privatleuten nahezu unmöglich, ihren Solarstrom mit anderen im selben Haus zu teilen, ohne Rechtsbruch zu begehen. Diesen Schluss zieht die Verbraucherzentrale NRW auf der Grundlage eines von ihr beauftragten Rechtsgutachtens. Darin wird die Rechtslage zur sogenannten Gemeinschaftlichen Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien als „offensichtlich weder verhältnismäßig noch sachgerecht“ eingestuft.

Privatleute, die nur wenige Kilowattstunden aus ihrer Solaranlage in eine Einliegerwohnung leiten wollen, werden mit massiven Melde- und Zahlungspflichten überfordert, die eigentlich für große Versorger mit Tausenden von Kunden gedacht sind, so Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. Das Rechtsgutachten zeige im Detail, welche Folgen die rechtliche Einstufung als Energieversorger habe. Hinzu komme, dass Laien laufen private Prosumer angesichts der unübersichtlichen Gesetzeslage permanent Gefahr liefen, beim Teilen von Solarstrom aus Unkenntnis Rechtsbrüche zu begehen. Zwar würden diese Rechtsbrüche bislang offenbar nicht verfolgt. Doch theoretisch könnten sie auch nach Jahren noch Vergütungsrückforderungen und Strafen nach sich ziehen.

Das Hintergrundpapier „Bürokratie bremst Prosumer aus: Hürden für die Gemeinschaftliche Eigenversorgung“ ist abrufbar auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW.

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15.01.2019