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Umweltbonus wird verlängert: Tesla zahlt Ausgleichsprämie für Neu-Bestellungen mit Auslieferung bis Ende 2023 - Sonderregelungen auch bei anderen Herstellern

© Tesla© Tesla

Münster - Nach der Ankündigung der Bundesregierung, den staatlichen Umweltbonus für Elektrofahrzeuge vor dem Hintergrund der Haushaltsschwierigkeiten bereits mit Ablauf 17. Dezember 2023 zu beenden, dürften etliche Autokäufer die Prämie nicht abrufen können.

Tesla reagiert kurzfristig und bietet Unterstützung an. Wie der US-Elektromobil-Konzern mitteilt, wird Tesla auch nach dem Auslaufen des Förderprogramms den Herstelleranteil in Höhe von 2.250 Euro für das Model 3 und das Model Y beibehalten. Darüber hinaus gleicht Tesla den entfallenen staatlichen Anteil für alle neuen Bestellungen mit Auslieferung bis Ende 2023 mit 4.500 Euro aus.

Die Tesla Ausgleichsprämie gilt für Bestellungen von neuen Model 3 und Model Y, die ab dem 18. Dezember 2023 eingehen und bis zum 31. Dezember 2023 ausgeliefert werden. Die Tesla Ausgleichsprämie beträgt 4.500 Euro brutto und wird im Anschluss an die Bestellung und nach erfolgter Zuordnung einer Fahrgestellnummer auf der Fahrzeugrechnung als Rabatt ausgewiesen.

Tesla weist darauf hin, dass Kunden für Bestellungen, bei denen die Auslieferung des Fahrzeugs, aus welchen Gründen auch immer, erst ab dem 01. Januar 2024 stattfindet, keine Ausgleichsprämie von Tesla erhalten. In diesen Fällen wird eine neue Schlussrechnung ausgestellt, die die Ausgleichsprämie nicht mehr enthält.

Tesla behält sich zudem das Recht vor, die Bedingungen der Aktion ohne Vorankündigung zu ändern oder diese gesamtheitlich zu beenden. Dies gelte insbesondere, sofern die staatliche Förderung wieder aufgenommen wird. Eine Doppelförderung ist ausdrücklich ausgeschlossen, so der Autobauer.

Die im regenerativen Aktienindex gelistete Tesla Aktie hat gestern mit einem leichten Plus von 1 Prozent auf 233.35 Punkten geschlossen (19.12.2023, Schlusskurs, Börse Stuttgart). Gegenüber dem Kurs zum Jahreswechsel 2023/2023 ist das ein Plus von 107,5 Prozent. Tesla steht damit im RENIXX mit deutlichem Abstand an der Spitze.

Weitere Hersteller wie Stellantis, Volkswagen und Mercedes kündigen Sonderregelungen für Kunden an
Neben Tesla haben weitere Fahrzeughersteller angekündigt, zumindest vorübergehend den Umweltbonus zu übernehmen. So garantiert Stellantis Germany bis einschließlich 31. Dezember 2023 für Elektrofahrzeuge, die nach den bisherigen Bafa-Richtlinien bonusberechtigt sind, den vollen Umweltbonus. Das gilt für Privatkunden, die ihr bereits bestelltes E-Fahrzeug der Marken Abarth, Citroën, DS Automobiles, FIAT, Jeep, Opel und Peugeot bis zum Jahresende zulassen. Für bereits bestehende Bestellungen, deren Zulassungen durch den Privatkunden noch bis zum 29. Februar 2024 erfolgt, garantiert Stellantis zudem für berechtigte Fahrzeuge den ursprünglich ab 1. Januar 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus.

Volkswagen hat angekündigt, für alle förderfähigen ID.-Modelle, die Privatkunden bis einschließlich 15. Dezember 2023 bestellt, aber noch nicht übernommen und zugelassen haben, zusätzlich zum Herstelleranteil auch den Bundesanteil zu übernehmen. Werden diese Fahrzeuge noch in diesem Jahr ausgeliefert und zugelassen, erhalten die Kunden eine Förderung von bis zu 6.750 Euro. Erfolgen Auslieferung und Zulassung hingegen erst im neuen Jahr, und zwar bis zum 31. März 2024, zahlt Volkswagen eine Prämie von bis zu 4.500 Euro, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden war.

Auch Mercedes Benz reagiert und kündigt an, für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2023 bestellt werden und in diesem Jahr geliefert und zugelassen werden, weiterhin den bisherigen Herstelleranteil zu zahlen. Darüber hinaus übernimmt der Hersteller auch den staatlichen Anteil des Umweltbonus, wenn die Lieferung und Zulassung des Fahrzeugs noch in diesem Jahr erfolgt (zwischen 18.12. und 31.12.2023), aber vom Staat nicht unterstützt wird. Für Aufträge, die in 2024 zur Auslieferung kommen, sowie Neuaufträge ab dem 01.01.2024 sichert Mercedes-Benz bis auf Weiteres den Herstelleranteil auf Basis der reduzierten Förderhöhe 2024 zu.

© IWR, 2024

20.12.2023