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Wind an Land: Bundesnetzagentur legt Höchstwert für Ausschreibungen für 2019 fest

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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land zu den Gebotsterminen des Jahres 2019 auf 6,20 Cent pro Kilowattstunde (Cent / kWh) festgelegt. Der Wert liegt damit um 01, Cent / kWh unter den aktuell gültigen 6,30 Cent / kWh und gilt für ein Jahr. Der von der BNetzA festgelegte Höchstwert gilt für ein Jahr und soll Planungssicherheit für die Projektierer von Windkraftanlagen schaffen, gleichzeitig aber auch eine Kostenbremse darstellen.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann die BNetzA den Höchstwert festlegen, wenn die in den Ausschreibungen erzielten Zuschlagswerte von den voraussichtlichen Stromgestehungskosten stark abweichen. Die Erzeugungskosten für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden nach BNetzA-Angaben in Gutachten unter Berücksichtigung von veränderlichen Parametern mit einer Bandbreite von bis zu 6,15 ct/kWh prognostiziert. Diesen Wert hat die BNetzA bei der Festlegung des Höchstwerts auf 6,20 Cent / kWh leicht angehoben, um auch Wettbewerb an weniger ertragreichen Standorten zu ermöglichen.

Die eigentliche Berechnung des Höchstwertes nach dem EEG sieht vor, dass dieser auf der Basis der höchsten noch bezuschlagten Gebote der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden ermittelt wird. Der Durchschnitt dieser drei Werte wird um jeweils acht Prozent erhöht. Für den Gebotstermin zum 01. Februar 2019 läge der Höchstwert bei Variante bei 6,80 Cent / kWh ergeben. Dies könnte nach BNetzA-Einschätzung für die folgenden Ausschreibungen allerdings zu einem unangemessen starken Anstieg der Höchstwerte bis auf 8,15 Cent / kWh für die Ausschreibung zum 01. Dezember 2019 führen.

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10.12.2018