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Wind-Ausbau: BWE fordert fünf Maßnahmen für nationale Repoweringstrategie

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Berlin - Der Bundesverband Windenergie (BWE) fordert angesichts des großen Repoweringpotenzials dazu auf, gesetzliche Regelungen zu treffen, die ein schnelles und effizientes Repowering auf den bereits etablierten Standorten ermöglichen.

Der Windenergieverband schlägt dazu vor, für Bestandsflächen, die bereits für die Windenergie genutzt werden, ein Repoweringsrecht zu schaffen. So ließe sich ein schneller Impuls setzen, um die ab 2021 sukzessive aus der EEG-Vergütung fallenden Kapazitäten zügig zu ersetzen. Der BWE fordert vom Bundeswirtschaftsminister in diesem Zusammenhang eine nationale Repoweringstrategie mit fünf zentralen Punkten.

1. Bestandsflächen anerkennen
Die Bundesländer müssen Klarheit über die Flächenkulisse schaffen. Dabei gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die infrastrukturell erschlossenen und gut akzeptierten Bestandsflächen zu legen. In diesen sollte grundsätzlich ein Repowering erfolgen. Hier lässt sich die bestehende Infrastruktur nutzen, was neue Eingriffe in den Naturhaushalt minimiert. Dazu ist das Einvernehmen der Standortkommune erforderlich.

2. Repowering in der Regionalplanung stärken
Repowering-Vorhaben sollen von Bund, Ländern und Kommunen auf Bestandsflächen im Rahmen der Planaufstellung leichter realisiert werden können. Länder müssen dafür Ausnahmegenehmigungen auch im Fall von Moratorien ermöglichen. So eröffnen sich Kommunen und Ländern neue Gestaltungsräume.

3. Repowering in vereinfachten Verfahren besonders berücksichtigen
Die Dauer der Genehmigungsverfahren müsse dringend verkürzt und wieder auf ein angemessenes Maß zurückgeführt werden, so der BWE. Die Bundesländer sind in der Verantwortung, die zuständigen Behörden mit ausreichend Personal und technischem Equipment auszustatten.

4. Ausgleichsmaßnahmen anrechnen
Bei der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten die für die Bestandsanlage bereits veranlassten Maßnahmen berücksichtigt werden.

5. Weiterbetrieb als Brücke nutzen
Der Weiterbetrieb ist für den BWE die entscheidende Voraussetzung für das Repowering. Da nach der Stilllegung ein rascher Rückbau erforderlich wird, geht ohne Weiterbetrieb die Bestandfläche verloren. Weiterbetrieb sei deshalb ein Instrument zur Flächensicherung und muss über 2 bis 3 Jahre überbrückend wirtschaftlich ausgestaltet werden.

„Es braucht jetzt entschlossenes Handeln des Gesetzgebers. Die Windenergie ist der starke Leistungsträger der modernen Energiewirtschaft. Es braucht ein Anwachsen der installierten Leistung mit effizienten Anlagen. Dafür reicht der gegenwärtige Rechtsrahmen nicht aus. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 gibt allerdings die notwendigen Anknüpfungspunkte. Diese gilt es nun zu nutzen“, so BWE-Präsident Hermann Albers.

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11.11.2020