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Windenergie Hindernisbefeuerung: BNK-Systeme künftig auch in Kontrollzonen genehmigungsfähig

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Walldorf - Bislang waren Windenergieanlagen in den sogenannten Kontrollzonen um größere Verkehrsflughäfen von der Umrüstung auf die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (kurz: BNK) ausgenommen. Die Windenergieanlagen in diesen Bereichen sind daher nachts entsprechend zu befeuern. Das könnte sich in Zukunft ändern.

Michael Obst, Geschäftsführer der Westfalen Wind GmbH, die im Raum Paderborn für viele Windkraftbetreiber die BNK-Umsetzung koordiniert, hatte sich bereits früh für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung eingesetzt und auf das Problem des BNK-Einsatzes in Kontrollzonen aufmerksam gemacht.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte zunächst allerdings Bedenken und reagierte zurückhaltend, als es um den konkreten Einsatz der BNK in Kontrollzonen ging, womit viele Betreiber allerdings nicht einverstanden waren. Daraufhin wurden in die Beratungen unter anderem die Landesluftfahrtbehörde Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Münster), die Baumusterprüfstelle Airsight und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit einbezogen und verschiedene technische Lösungen vorgeschlagen und diskutiert.

Dazu gehörte die Aktivierung der Befeuerung durch das Einschalten der Flugfeldbefeuerung beziehungsweise alternativ durch die externe manuelle Aktivierung. Eine weitere Alternative sah vor, dass der Luftfahrzeugführer an seinem Transponder einen bestimmten Squawk-Code einstellt. Dieser Reply Code ist im Luftverkehr eine durch den Piloten einstellbare vierstellige Zahl, die ein Transponder im Luftfahrzeug bei der Abfrage der Bodenstation oder selbstständig aussendet. Dieser Code wird von der BNK wahrgenommen und die Feuer werden aktiviert. „Diese Lösung wurde schließlich als die sinnvollste erachtet“, so der Westfalen Wind-Geschäftsführer Michael Obst.

In den zahlreichen Gesprächen setzten sich auch Vertreter der Lanthan Safe Sky gemeinsam mit der Baumusterprüfstelle Airsight für eine Änderung der Kontrollzonen-Regelung ein. Für alle Beteiligten war es ein großer Erfolg, als die zuständige Landesluftfahrtbehörde und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sich einverstanden erklärte, dass zukünftig auch Windenergieanlagen innerhalb der Kontrollzonen im Raum Paderborn auf die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung umrüsten dürfen.

Das BMDV hat zudem bereits angekündigt, es werde auf die DFS zugehen, um diese Regelung nach Möglichkeit auch auf alle anderen Kontrollzonen in Deutschland zu übertragen.

Informationen zur neuen Regelung sind bei der in Berlin ansässigen Airsight GmbH erhältlich.

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21.03.2022