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Fristen drohen zu verstreichen: Verbände warnen vor herbem Rückschlag beim Windenergie-Ausbau

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Berlin - Seit Monaten gibt es in der Ampel-Koalition Streit um die Umsetzung des Solarpaketes I. Deshalb drohen nun Fristen aus der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zu verstreichen, die den beschleunigten Ausbau der Windenergie betreffen und nach den Plänen der Bundesregierung mit dem Solarpaket I umgesetzt werden sollten.

Die Umsetzung der RED III folgt auf die EU-Notfall-Verordnung, die zu spürbar schnelleren Genehmigungen bei Windenergieprojekten geführt hat, aber bis 2025 befristet ist. Damit daraus kein Strohfeuer wird, ist es aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Bundesverbandes Windenergie (BWE) wichtig, dass das zugrundeliegende Konzept mit seinen Erleichterungen bei Umweltverträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung nun verstetigt wird. Das spart den Unternehmen viel Zeit beim Bau von Windenergieanlagen und ist ein wichtiger Turbo für den Ausbau Erneuerbarer Energien.

Umwandlung von Windenergie-Bestandsgebieten in Beschleunigungsgebiete elementar
Der BDEW und der BWE warnen angesichts der Verzögerungen bei der Umsetzung des Solarpaketes I vor einem herben Rückschlag für eine Beschleunigung des Windenergieausbaus und die Umsetzung der Energiewende und kritisieren das zögerliche Vorgehen der Bundesregierung.

„Die Ausbauziele für Erneuerbare Energien sind höchst ambitioniert. Um sie zu erreichen, muss die Regierung alle Hebel in Bewegung setzen. Je schneller der Zubau vorankommt, umso besser. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in deutsches Recht. Die Richtlinie enthält einige Regelungen, die den Ausbau der Windenergie an Land erheblich beschleunigen könnten. Ein elementarer Baustein zur Umsetzung der RED III ist die Regelung zur Umwandlung von Windenergie-Bestandsgebieten in so genannte Beschleunigungsgebiete“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae.

In Beschleunigungsgebieten werden im Vergleich zu Bestandsgebieten Genehmigungen deutlich schneller erteilt.

Die Bundesregierung wollte diese Regelungen eigentlich im Rahmen des Solarpakets I beschließen lassen, ursprünglich in der Absicht, sie so schneller in nationales Recht umsetzen zu können. Aufgrund des Streits um das Solarpaket I sei die Umsetzung der Beschleunigungs-Instrumente aus RED III nun gefährdet. Angesichts vorgegebener Fristen fordert der BDEW jetzt zeitnah geeintes gesetzgeberisches Handeln. „Die Zeit drängt: Die im Solarpaket vorgesehene Regelung zur Umwandlung von Bestandsgebieten in Beschleunigungsgebiete muss der Bundestag bereits diese Woche beschließen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch innerhalb der zugrunde liegenden europäischen Frist zum 21. Mai 2024 abgeschlossen werden kann“, fordert Andreae mehr Tempo auf Seiten der Bundesregierung.

Auch BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek drängt auf ein zügiges Handeln von der Bundesregierung: „Wir appellieren an die Koalition jetzt endlich das parlamentarische Verfahren zum PV Paket I abzuschließen und dieses wichtige Gesetzespaket zu beschließen. Dies ist insbesondere erforderlich, um die Anerkennung der bestehenden Windenergiegebiete als Beschleunigungsgebiete gemäß RED III sicher zu stellen. Diese Umsetzung muss bis 21. Mai erfolgt sein“, so Heidebroek.

Fehlende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten gefährdet Klimaziele - Genehmigungschaos vorprogrammiert
Die Regelung zur Umwandlung von Bestandsgebieten in Beschleunigungsgebiete stellt einen mächtigen Hebel zur Beschleunigung der Energiewende dar. Aktuell sind nach Angaben des BDEW rund 40 Prozent der Windenergiegebiete, die für die Energiewende insgesamt benötigt werden, als Bestandsgebiete ausgewiesen. Wenn verpasst wird, diese zu Beschleunigungsgebieten auszuweisen, dann verzögern sich die Projekte und damit wird das Erreichen der gesetzten Klimaziele immer schwieriger.

Da das Solarpaket, das sich seit Oktober 2023 im parlamentarischen Verfahren befindet, weiterhin nicht verabschiedet wurde, besteht jetzt der akute Handlungsdruck, die EU-Frist einzuhalten. Kann die Regelung nicht fristgerecht umgesetzt werden, würde das die betroffenen Projekte in der Umsetzung deutlich zurückwerfen. Ebenso schwierig wäre das Reißen der Frist auch für die Bundesländer, die schon heute viele Bestandsgebiete ausgewiesen haben. Sie würden besonders viele potenzielle Beschleunigungsgebiete verlieren. Die Bundesländer sollten also bereits aus Eigeninteresse den Weg für eine zügige Verabschiedung dieser Regelung frei machen, fordert der BDEW.

Ist bis zum 21. Mai 2024 kein entsprechendes Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, ist eine Anerkennung von Bestandsgebieten als Beschleunigungsgebiete nicht mehr möglich. Stattdessen müssten die Planungsträger in einem komplexen Verfahren die Beschleunigungsgebiete neu ausweisen. Jedes bestehende Windenergiegebiet müsste dann nach den Kriterien der RED III neu angepackt werden. Der daraus resultierende bürokratische Aufwand würde den Planungsträgern in Kommunen und Ländern aufgeladen. Wo Planungsträger bestehende Windenergiegebiete nicht neu planen, wird ab Mitte 2025 - wenn die EU-Notfallverordnung ausläuft - in diesen Gebieten altes Genehmigungsrecht gelten. Dadurch kann es in einem Planungsraum dann sowohl alte Windenergiegebiete als auch neue Beschleunigungsgebiete geben. In einem solchen Fall müssten Projektträger und Behörden unterschiedliche Genehmigungsprozesse umsetzen. „Es wäre unglaublich, wenn die Koalition ein solches Chaos herbeiführt“, so Heidebroek.

© IWR, 2024


10.04.2024

 



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